Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der beiden Stadträte der Alternative für Deutschland (AfD) im Bayreuther Stadtrat teilweise stattgegeben. Danach muss die Stadt bis spätestens 15.10.20 die Entscheidung über die Besetzung derjenigen Ausschüsse des Stadtrats, die elf oder mehr Mitglieder haben, wiederholen. Das teilte das Verwaltungsgericht Bayreuth am Donnerstag mit.
Stadtrat von Bayreuth hatte nach zwei Verfahren Ausschüsse besetzt
Für die Wahlperiode von 2020 bis 2026 hatte der Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung im Mai 2020 festgelegt, dass die Sitze der Stadtratsausschüsse mit elf oder mehr Mitgliedern nach dem sogenannten d’Hondt’schen Verfahren auf die Fraktionen des Stadtrates verteilt werden. Die übrigen Ausschüsse allerdings wurden nach einem anderen Verfahren auf die Fraktionen des Stadtrats verteilt.
AfD-Stadträte legten Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein
Die beiden Stadträte der AfD sahen bei dem Verfahren mit elf oder mehr Mitgliedern eine unzulässige Benachteiligung, da sie damit im Ergebnis in keinem der Ausschüsse vertreten waren. Sie wollten durch eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Bayreuth erreichen, in allen Ausschüssen entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Stadtratssitze vertreten zu sein.
Verwaltungsgericht sieht AfD-Stadträte benachteiligt
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat in seinem Beschluss entschieden, dass die Anwendung unterschiedlicher Berechnungsverfahren je nach Ausschussgröße jedenfalls dann unzulässig sei, wenn hierfür kein sachlicher Grund vorliege. Ausreichende Gründe für die hier vorgenommene Differenzierung bestanden nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht. Vielmehr habe nach den zu berücksichtigenden Gesamtumständen viel darauf hingedeutet, dass eine willkürliche Benachteiligung der Antragsteller vorliege.
Beschwerde gegen Entscheidung des Verwaltungsgericht möglich
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München erheben.
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