Ein Fahrradfahrer auf seinem Rad, auf dem Asphalt die Markierung "Fahrradstraße" (Symbolbild)
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Ein Fahrradfahrer auf seinem Rad, auf dem Asphalt die Markierung "Fahrradstraße" (Symbolbild)

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Bayerns Verfassungsrichter sollen über Radentscheid entscheiden

Der "Radentscheid Bayern" wird dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats vorgelegt. Das hat das Innenministerium bekannt gegeben. Die Unterstützer des Volksbegehrens hatten mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt – für mehr und sicherere Radwege.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof soll entscheiden, wie es mit dem Volksbegehren "Radentscheid Bayern" weitergeht – weil das bayerische Innenministerium juristische Zweifel angemeldet hat. Für seine Entscheidung hat das Gericht bis zu drei Monate Zeit.

"Der Gesetzentwurf zielt vor allem auf den Neu-, Um und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen ab", erläuterte das Innenministerium in einer Mitteilung. Dafür müsste der Staat "erhebliche Haushaltsmittel" zur Verfügung stellen. Daher sei das beantragte Volksbegehren mit Artikel 73 der Bayerischen Verfassung unvereinbar, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfindet. "Darüber hinaus hat der Landesgesetzgeber für einzelne Regelungen, die den Bereich des Straßenverkehrsrechts betreffen, keine Gesetzgebungsbefugnis."

"Radentscheid Bayern": Viermal mehr Unterschriften als benötigt

Nach der Übergabe der Unterschriften Ende Januar hatte das Ministerium sechs Wochen Zeit, die gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Für den Antrag wären eigentlich nur 25.000 Unterzeichner nötig gewesen – am Schluss waren es mehr als viermal so viele. Sollte der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren doch zulassen, würde im nächsten Schritt eine 14-tägige Eintragungsfrist festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums müssten dann mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in Rathäusern & Co das Volksbegehren unterschreiben.

Federführend für das Radl-Volksbegehren sind der Fahrradclub ADFC sowie der Verkehrsclub Deutschland. Unterstützt werden sie unter anderem vom Bund Naturschutz sowie den Grünen, SPD, ÖDP, Linken und Volt. Die wichtigste Forderung: Bis 2030 soll der Fahrrad-Anteil am Gesamtverkehr 25 Prozent betragen. Außerdem soll das Tempo beim Radwegebau erhöht werden.

ADFC widerspricht dem Innenministerium

Beim ADFC kann man nicht nachvollziehen, warum das Innenministerium den "Radentscheid Bayern" dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorlegen will. Anders als vom Innenministerium beschrieben, würde der Entscheid nicht über Gebühr in die Haushaltshoheit des Landtags eingreifen: "Wir haben eine sehr defensiv formulierte Version des Volksbegehrens auf den Weg gebracht. Und die Begründung der Finanzmittel zeigt ja schon, dass es keinen wirklich harten juristischen Grund gibt, weshalb das angeblich nicht zulässig sein soll", sagt Arne Schäffler, Mit-Initiator der Radentscheids und Vorsitzender des ADFC Augsburg. "Wir haben genau deshalb irgendwelche Automatismen vermieden, die hohe finanzielle Mittel binden würden.“

Massiver Ausbau des Radverkehrs "zwingend notwendig"

Laut Schäffler sei eine massive Förderung und ein massiver Ausbau des Radverkehrs zwingend notwendig. "Schon wegen des Klimaschutzes, aber auch wegen der Lebensqualität in den Städten. Und weil es die Menschen einfach wollen. Das ist die gute Nachricht. Auf der anderen Seite möchte die bayerische Staatsregierung das alles selber so in die Wege leiten und vielleicht auch weniger konsequent und dafür etwas wortreich und möglicherweise tatenarm vollziehen“, sagt der Vorsitzende des ADFC Augsburg. Schäffler erwartet, vor Gericht Recht zu bekommen, "aber das wissen wir erst, wenn Recht gesprochen worden ist“. Bis dahin werde der ADFC "den Druck auf der Straße erhöhen". So soll es am 23. April bayernweit eine große Sternfahrt geben. "Wir werden nichts unversucht lassen, unser Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Und wir sind sehr, sehr viele“, sagt Schäffler.

Der "Radentscheid Bayern" wird dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats vorgelegt.
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Der "Radentscheid Bayern" wird dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats vorgelegt.

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