Dreizehn männliche und sechs weibliche Strafgefangene dürfen am 21. Dezember die Justizvollzugsanstalt in Würzburg vorzeitig verlassen. Das hat die stellvertretende Leiterin der JVA, Michaela Bauer, BR24 bestätigt.
Entscheidung liegt bei JVA
Möglich macht dies das Bayerische Strafvollzugsgesetz. Artikel 18, Absatz 2 sieht vor, dass Insassen, deren planmäßige Haftentlassung zwischen dem 22. Dezember und dem 6. Januar des Folgejahres liegt, eine frühzeitige Entlassung beantragen können. Die jeweiligen Entscheidungen träfen die Anstalten aber in eigener Zuständigkeit, betont das Bayerische Justizministerium in einem Schreiben an BR24.
Demnach könne gegen eine vorzeitige Entlassung sprechen, dass eine Unterkunft erst zum Anfang des nächsten Jahres zur Verfügung stehe und dem Betroffenen sonst Obdachlosigkeit an den Feiertagen drohe.
Frühzeitige Entlassungen auch in den vergangenen Jahren
Laut Justizministerium machen Bayerns Justizvollzugsanstalten von der frühzeitigen Entlassung vor den Weihnachtsfeiertagen "in geeigneten Fällen großzügig Gebrauch". So zählte das Ministerium zum Jahreswechsel 2017/18 bayernweit 292 vorverlegte Entlassungen. Zum Jahreswechsel vor einem Jahr wurden 231 Häftlinge vorzeitig entlassen. Zahlen für den kommenden Jahreswechsel lägen noch nicht vor.
Kein Gnadenakt, sondern Gesetz
Das Justizministerium betont aber, dass es sich nicht um eine "Weihnachtsamnestie" handelt, wie sie es etwa in Berlin gibt. Dort werden Strafgefangene, deren Gefängnisstrafe zwischen den Jahren enden würde, bereits ab Ende Oktober vorzeitig entlassen. Grundlage für diese Amnestie ist ein Gnadenakt. In Bayern existiert die gesetzliche Regelung, sodass kein jährlicher Gnadenakt erforderlich ist. "Die Länge einer Freiheitsstrafe bestimmen die unabhängigen Gerichte nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung individuell in jedem Einzelfall. Eine rechtskräftige Strafe im Gnadenwege zu ändern, muss daher absoluten Ausnahmefällen vorbehalten sein und darf nicht von Zufälligkeiten des Kalenders abhängen", so ein Sprecher des Bayerischen Justizministeriums gegenüber BR24. Eine Weihnachtsamnestie wäre zudem verfassungsrechtlich bedenklich: Sie würde einen nicht sachlich gerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Gefangenen gewähren, deren Haftzeit – zufällig – zu anderen Zeiten endet, etwa an Ostern oder Pfingsten.
Auch Hafturlaub möglich
In Würzburg hätten mehr als die 19 Häftlinge, denen sie bewilligt wurde, ihre vorzeitige Entlassung beantragt, so Michaela Bauer von der JVA in Würzburg. Einige Anträge seien aber abgelehnt worden, da der Entlassungstag nicht zwischen dem 22. Dezember und dem 6. Januar gelegen habe.
Die JVA in Würzburg hat eine Kapazität von 591 Häftlingen. Einige der aktuell 531 Gefängnisinsassen hätten zudem Hafturlaub beantragt, um Weihnachten mit ihren Familien zu verbringen. Sie würden nach den Feiertagen in die JVA Würzburg zurückkehren. Für wie viele Häftlinge das zutreffe, sei unklar. "Darüber führen wir keine Statistik", so Bauer.
Auch in der JVA wird Weihnachten gefeiert
Weihnachten wird natürlich auch in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten gefeiert – wenn auch in Grenzen. Für die Insassen der JVA Würzburg werde es zwei Weihnachtsgottesdienste geben, so Michaela Bauer. Zwischen den Jahren werde auch das Freizeitangebot erhöht. So werde es sportliche Wettbewerbe geben, zudem Schach-, Backgammon- und Kartenspiel-Turniere. An Heilig Abend werde Kasseler mit Kartoffelpüre und Sauerkraut serviert, am 1. Weihnachtsfeiertag Hähnchen mit Kartoffelsalat und am 26. Dezember Geflügelgulasch mit Champignons, Reis und Salat. Geschenke von Zuhause seien verboten. Dafür gebe es einen Sondereinkauf: Angehörige hätten die Möglichkeit, Geld einzuzahlen, mit dem die Häftlinge sich dann Waren bestellen könnten. Diese Waren würden dann in die Zelle geliefert, so Bauer.
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