Die bayerische SPD-Chefin Natascha Kohnen ist zuversichtlich, dass es gegen das SPD-Mitgliedervotum keine verfassungsrechtlichen Hindernisse gibt. "Ich gehe davon aus, dass dieses Votum stattfinden kann", sagte sie im Bayerischen Rundfunk (Bayern 2, radioWelt am Abend). "Ich halte das für sehr basisdemokratisch, was wir machen", so Kohnen weiter. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass auch die bayerische SPD viele neue Mitglieder gewonnen habe. "Für uns ist das ein echter Mitgliederzuwachs und ich glaube, der wird auch Bestand haben, da bin ich mir relativ sicher." Sie habe nicht den Eindruck, dass die neuen Mitglieder nur eingetreten seien, "…um pro oder contra zu stimmen, sondern weil sie gemerkt haben, es geht echt um was."
Kohnen: Positive Prognose für Mitgliedervotum
Die SPD-Politikerin glaubt, dass ihre Parteifreunde bei der Mitgliederbefragung für den Koalitionsvertrag mit der Union stimmen werden. "Da sind so viele Punkte , die von uns auch erreicht wurden und die uns auch wirklich wichtig sind. Und diese vielen Punkte, die da drin stecken, die werden einen großen Teil unserer Mitglieder auch bewegen, abzuwägen. Ich gehe schon davon aus, dass das Votum positiv ausfallen wird."
Anträge beim Bundesverfassungsgericht gegen Mitgliedervotum
Allerdings muss zunächst das Bundesverfassungsgericht klären, ob das Mitgliedervotum überhaupt zulässig ist. In Karlsruhe gingen fünf Anträge ein, die sich gegen die Befragung der etwa 450.000 Genossen wenden. Einer davon wurde nicht angenommen, über die anderen vier will das Gericht noch vor dem Votum entscheiden. Die Antragsteller haben offenbar Zweifel daran, ob es mit der Freiheit der Abgeordneten im Bundestag und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbar ist, die Mitglieder einer einzelnen Partei über die Regierungsbildung entscheiden zu lassen. Ähnliche Beschwerden gab es bereits 2013. Damals hatten die Verfassungsrichter die Mitgliederbefragung zugelassen. Der Staatsrechtler Christoph Möllers von der Humboldt Universität Berlin sagte dem BR: Er sehe kein verfassungsrechtliches Problem beim SPD-Votum. Denn formell sei die Mitgliederbefragung für die Parlamentarier nicht bindend.