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Bayerischer Verfassungsschutz: Keine Beobachtung der AfD

Bayerischer Verfassungsschutz: Keine Beobachtung der AfD

Die AfD als Gesamtpartei wird in Bayern weiterhin nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Einzelne Parteimitglieder stünden aber sehr wohl unter Beobachtung, so der Sprecher das Landesamtes für Verfassungsschutz auf BR-Nachfrage.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der bayerische Verfassungsschutz sieht die Bedingungen für eine AfD-Beobachtung nicht als erfüllt an. Wie der Sprecher des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, Markus Schäfert, dem BR bestätigte, werden nur einzelne Mitglieder der Partei beobachtet. Darunter seien zwar keine Mandatsträger, aber einzelne Funktionäre der AfD.

Kein Druck auf Bundesamt

Das Landesamt habe auch keinen Druck auf das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgeübt, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten. "Dafür fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen", so Schäfert. Man tausche nur Informationen untereinander aus. Damit widersprach Schäfert Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), wonach angeblich einige Landes-Verfassungsschutzämter den Bundes-Verfassungsschutz dazu drängten, deutschlandweit Material für eine mögliche Beobachtung der AfD sammeln zu lassen.

"Identitäre" unter Beobachtung

Sehr wohl unter Beobachtung stehe dagegen die "Identitäre Bewegung". Denn laut Schäfert sehe der Verfassungsschutz in den „Identitären“ eine rechtsextremistische Bewegung "im neuen Gewand". Das bayerische Innenministerium erklärte weiter, Bundesamt und Landesamt stünden "im Verfassungsschutzverbund in einem ständigen Austausch zu extremistischen Bestrebungen wie der 'Identitären Bewegung‘, aber auch im Hinblick auf die Einschätzung und Bewertung von Gruppierungen, die nicht unter Beobachtung stehen." Die Voraussetzung für eine Beobachtung des bayerischen Landesverbandes der AfD und dessen Teilstrukturen seien auch nach Auffassung des Innenministeriums derzeit nicht erfüllt.

Mayer warnt vor Märtyrerstatus

Der designierte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) steht Forderungen nach einer Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ebenfalls skeptisch gegenüber. Es bestehe die Gefahr, der Partei dadurch einen "Märtyrerstatus" zu verschaffen, sagte der Innenexperte der Unionsfraktion der "Augsburger Allgemeinen". Wenn es aber zu einer engeren Zusammenarbeit der AfD mit dem islamfeindlichen Pegida-Bündnis komme, müssten die Verfassungsschutzbehörden eine Beobachtung der AfD oder von Teilen der Partei prüfen.