Vögel vor Windrad
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Eigentlich sollen die bürokratischen Vorgaben für Vogelschutzgutachten bei Windrädern einfacher werden. Doch es fehlt ein Papier aus Bayern.

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Bayerische Bürokratie bremst Planungen für Windkraft aus

Die Windkraft in Bayern soll wieder Fahrt aufnehmen. Das ist inzwischen auch erklärtes Ziel von Ministerpräsident Söder. Allerdings hemmt die bayerische Bürokratie bisher den Fortschritt bei neuen Windrad-Projekten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Es geht um den Artenschutz: Bevor neue Windräder gebaut werden dürfen, müssen die Betreiber per Gutachten nachweisen, dass dadurch seltene Vögel nicht bedroht werden. Diese Gutachten sind bisher kompliziert und bieten oft ein Einfallstor für Klagen. Die Ampel-Koalition im Bund hat deswegen im Juli eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet, um die Anforderungen an Artenschutzgutachten für Windkraftprojekte zu vereinfachen und zu standardisieren. Was aber bis heute noch fehlt, sind Vollzugshinweise aus dem bayerischen Umweltministerium, wie solche Vogelschutzgutachten nach dem neuen Verfahren genau anzufertigen sind.

Ein ganzes Jahr Verzögerung droht

"Das ist sehr schlecht für die Branche", sagt der Landesvorsitzende des Windkraftverbands, Bernd Wust. Denn wenn ein Windkraftunternehmen Artenschutzgutachten in Auftrag gibt, ohne diese neuen Vorschriften genau zu kennen, riskiert es juristische Fehler, die das Projekt später vor Gericht zu Fall bringen könnten. Dabei sitzen die Projektierer wie auf Kohlen, denn die Zeit drängt: Die Beobachtung der Vögel für die Gutachten richtet sich nach dem Jahresrhythmus der Natur, sie muss zwingend begonnen werden, so lange noch kein Laub an den Bäumen ist. Das heißt: Wenn der Frühling kommt, bevor die Staatsregierung die Vollzugshinweise liefert, geht für Windkraftprojekte gleich ein ganzes Jahr verloren.

Die Artenschutzgutachten sind ein Flaschenhals

Zwar gibt es die Möglichkeit, Aufträge für Artenschutz-Gutachten einfach nach altem Recht zu erteilen. Aber das ist viel aufwändiger, und es gibt in Bayern zu wenig qualifizierte Biologen. Damit entsteht für den Ausbau der Windenergie ein Flaschenhals – den das neue Naturschutzrecht ja genau beheben sollte.

Auch andere Bundesländer haben Schwierigkeiten

Offenbar haben die Regierungen aller Bundesländer Schwierigkeiten damit, die neuen Vollzugshinweise schnell genug auszuarbeiten. Ein Grund dafür liegt auf Bundesebene: Das Bundesumweltministerium arbeitet parallel an noch weiteren Vereinfachungen des rechtlichen Rahmens für die Gutachten. Diese "Rechtsverordnung zur Konkretisierung der Anforderungen an die Habitatpotenzialanalyse" wurde aber – anders als zunächst angekündigt – nicht bis Ende 2022 fertig, sondern soll nun erst "im Laufe des ersten Quartals 2023" kommen, heißt es aus Berlin.

Baden-Württemberg war schneller

Die grün geführte Landesregierung von Baden-Württemberg hat darauf jedoch nicht gewartet: Das dortige Umweltministerium hat die von den Windkraft-Projektierern sehnlich erwarteten Vollzugshinweise für die Vogelschutzgutachten schon vor Weihnachten verschickt. Für Baden-Württemberg sinkt dadurch der Aufwand für Kartierungen von Vogelbrutstätten im Umkreis des geplanten Windkraftstandorts und es wird beispielsweise klargestellt, dass der Schwarzstorch nicht mehr als kollisionsgefährdete Tierart gilt.

Minister Glauber will Windkraft eigentlich beschleunigen

Das bayerische Umweltministerium hat nun auf BR-Anfrage mitgeteilt, dass es die Vollzugshinweise für Bayern "voraussichtlich Ende Januar" herausgeben werde. Eine Ministeriumssprecherin betonte, Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (FW) setze sich dafür ein, den Ausbau der Windkraft deutlich zu beschleunigen. Er müsse so gestaltet werden, dass Beeinträchtigungen für Mensch, Natur und Landschaft möglichst gering bleiben.

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