Wie das Gericht heute mitteilt, wurde am 29. Dezember die aufschiebende Wirkung mehrerer Klagen gegen die Baugenehmigung für den Supermarkt angeordnet. Die Kläger sind Anwohner, die sich gegen den großen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.200 Quadratmetern in dem Wohn- und Mischgebiet in Herrieden wehren.
Kritik an geplantem Supermarkt
Die Kläger führen an, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten würden und ein Lebensmittelmarkt dieser Größe in dem Gebiet planungsrechtlich nicht zulässig sei. Außerdem sei die Verkehrserschließung unzureichend und den Anwohnern hätten unzumutbare Lärmbelastungen. Die Baugenehmigung für den Lebensmittelmarkt hatte das Landratsamt Ansbach im vergangenen Juni erteilt.
Ortstermin soll Klarheit schaffen
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat aber erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Baugenehmigung. Sie sei beispielsweise zu unbestimmt und deshalb voraussichtlich rechtswidrig, weil notwendige Pläne bei den Bauvorlagen fehlten, so das Verwaltungsgericht. Nun soll die Situation vor Ort vom Gericht in Augenschein genommen werden.