Viele gefällte Bäume aufgeschichtet: Der Bannwald bei den Lech-Stahlwerken in Meitingen
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Rodungsarbeiten im Bannwald bei Meitingen

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Bannwald-Rodung bei Stahlwerken vor Gericht

Naturschützer wollen die Rodung des Bannwalds bei Meitingen gerichtlich stoppten. Und sie wollen Strafanzeige stellen. Schon im Oktober war kräftig gefällt worden, für die Erweiterung der Lech-Stahlwerke. Und es soll noch mehr Wald weichen.

Der Bund Naturschutz hält die Rodung des Bannwalds bei Meitingen für rechtswidrig. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München hatte der Verband deshalb noch vor dem Eingriff eine Normenkontrollklage eingereicht. Damit wollen die Naturschützer prüfen lassen, ob die von der Gemeinde Meitingen genehmigte Erweiterung der Lech-Stahlwerke in den angrenzenden Bannwald rechtens ist.

Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz

Weil die Eingriffe außerdem aus Sicht der Naturschützer gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen, soll Strafanzeige gestellt werden. Das gab der Naturschutzverband heute bekannt. In einer Mitteilung des Verbands hieß es: "Am 22. Oktober sind bereits 5,6 Hektar Bannwald der Säge zum Opfer gefallen. Da die Voraussetzungen für die Rodung nicht erfüllt waren, hat der BN außerdem Anzeige beim Landratsamt Augsburg und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht, die Ausnahmegenehmigung der Regierung von Schwaben beim Verwaltungsgericht Augsburg beklagt und bei der Regierung von Schwaben einen Antrag auf Sanierung nach Umweltschadensgesetz gestellt." Wann über die verschiedenen Verfahren entschieden wird, ist laut Bund Naturschutz noch nicht absehbar.

Warum Naturschützer den Bannwald für so wichtig halten

Der Bannwald habe eine große Bedeutung für den Artenschutz, erklärte Johannes Enzler, der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Augsburg: "Unter anderem Zauneidechsen, Blindschleichen, Fledermäuse und der gefährdete Mittelspecht leben hier, zudem das Wald-Wiesenvögelchen, eine besonders gefährdete Schmetterlingsart."

Der Markt Meitingen habe eine Satzung in seinem Bebauungsplan erlassen, in dem auch artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt würden. Weil aber entsprechende Begleitmaßnahmen zum Artenschutz nicht wie von der Satzung verlangt am 15. März 2020 abgeschlossen waren, sei auch die eine Rodung im Oktober dieses Jahres nicht zulässig, so Enzler.

Weiteres Waldgebiet soll verschont werden

Die Klage wird von der Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal und der Aktionsgemeinschaft der Lebensqualität im Raum Meitingen unterstützt. Als Grundlage für die Rodung diente eine von der Regierung von Schwaben gewährte "artenschutzrechtliche Ausnahme" vom 17. Oktober 2022. Knapp 18 Hektar Wald sollen für die Erweiterung der Lech-Stahlwerke gerodet werden. Bislang wurden sechs Hektar Wald gefällt, um die weiteren elf Hektar wird nun mit der Normenkontrollklage vor Gericht gerungen.

Bebauungsplan keine echte Grundlage

Den Naturschützern ist der beschlossene Bebauungsplan der Gemeinde ein Dorn im Auge. Aus Sicht des Bund Naturschutz habe der Bebauungsplan "keine Erfordernis", denn bei der Betriebserweiterung der Lech-Stahlwerke handele es sich um ein privates Unternehmen und nicht um die öffentliche Daseinsvorsorge.

Was den Bannwald schützenswert macht

Haben Waldgebiete in Bayern den Status "Bannwald", bedeutet das, dass dieser in waldarmen Gegenden als unersetzlich gilt und erhalten werden muss, vor allem in städtischen Ballungsräumen und waldarmen Gegenden. Sie sind deshalb rechtlich besonders geschützt. Beim Forstministerium heißt es dazu, der Wald "sorgt für ein ausgeglicheneres Stadtklima, bietet Erholungsraum und wirkt sich positiv auf Wasser- und Lufthaushalt aus". Für den Bund Naturschutz erfüllt der Bannwald bei Meitingen noch viele weitere wichtige Funktionen, zum Beispiel als Lebensraum für wertvolle Tier- und Pflanzenarten. Außerdem sei er ein wichtiges Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet.

Ein Bannwald im Herbst
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Warum Bannwälder besonders geschützt sind

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