Die Stadt Bamberg hat das Alkoholverbot in der Innenstadt verlängert. Die Maßnahmen, um "nächtliche Partygänger" einzuschränken, gelten nun weitere vier Wochen, heißt es aus dem Bamberger Rathaus. Zudem soll an der Unteren Brücke eine "Störbeleuchtung" installiert werden.
Stadt Bamberg nimmt Gastronomie in Schutz
Verlängert wird demnach auch das "To-Go-Verbot". Gastronomen dürfen somit weiterhin keine alkoholischen Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Die Gaststätten-Betreiber hätten sich laut Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) bislang auch an dieses Verbot gehalten.
Die aktuellen Probleme, darunter zahlreiche Corona-Verstöße auf der Unteren Brücke, gingen demnach nicht auf die Kappe der Gastronomen. Trotz zahlreicher Fürsprecher hat sich der Bamberger Stadtrat zuletzt gegen die Schließung der Brücke entschieden.
Störbeleuchtung soll Feiernde von Brücke fernhalten
An der Unteren Brücke soll stattdessen eine "Störbeleuchtung" Feiernde fernhalten. Starke spricht von einem "besonders problematischen Bereich", der ausgeleuchtet werden solle um die Aufenthaltsqualität dort und damit die Anziehungskraft der Brücke zu mindern. Bereits am Montag soll die Beleuchtung installiert werden.
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Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt Bamberg mit dem sogenannten Stehbier-Verbot für Schlagzeilen gesorgt. Selbst Gerichte beschäftigten sich bereits mit der Frage, ob das Verkaufsverbot von Alkohol "to go" angemessen ist, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Wildpinkler werden zum Problem in Bamberg
Als Gegenmaßnahme zu einem weiteren Problem in Bamberg, dem "Wildpinkeln", sollen die Gastronomen dann auch noch eine halbe Stunde nach Lokalschließung ihre Toiletten offen halten. Zudem blieben die öffentlichen Toiletten bis 24 Uhr geöffnet und an zwei Standorten sollen mobile Toilettenwagen aufgestellt werden.
Aufgrund von Lärmbelästigung und Verunreinigungen hatte die Stadt die Allgemeinverfügung mit einem Alkoholkonsumverbot und einem Verbot des To-Go-Verkaufs alkoholischer Getränke an Freitagen und Samstagen von 22 bis 6 Uhr bereits am 10. Juni erlassen. Diese Verfügung gilt nun bis mindestens 19. Juli weiter.
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