Im Fall des auf der Autobahn A9 im Landkreis Bayreuth abgebrannten Geländewagens, spricht die Polizei nun von unterlassener Hilfeleistung. Zahlreiche Verkehrsteilnehmer waren an dem brennenden Fahrzeug vorbeigefahren ohne zu helfen. Das hätten sie aber tun müssen, so die Polizei auf Nachfrage des BR, auch wenn sich die Insassen selbst aus dem Fahrzeug befreien konnten.
Kommentatoren äußern Verständnis im Internet
Auf Facebook und BR24 hatten zahlreiche Kommentatoren Verständnis dafür geäußert, dass zahlreiche Zeugen des Vorfalls ohne zu helfen an dem brennenden Fahrzeug vorbeigefahren waren.
"Ich würde nicht das Leben meiner gesamten Familie durch Anhalten auf dem Seitenstreifen riskieren, weil ein Lkw-Fahrer pennt, nur um einen Auto zuzusehen, wie es abbrennt. Denn mehr kann man nicht tun." "Augustiner" auf BR24
Verkehrspolizei spricht von unterlassener Hilfeleistung
Wie die Verkehrspolizei in Bayreuth mitteilt, seien alle an einem Unfall vorbeikommenden Verkehrsteilnehmer verpflichtet zu helfen. Ein wegen eines Motorschadens brennendes Fahrzeug sei der Polizei zufolge wie ein Unfall zu behandeln. Das Strafgesetzbuch sehe dafür den Tatbestand der "Unterlassenen Hilfeleistung" vor und stelle es unter Strafe, bei "Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr" nicht zu helfen, "obwohl dies erforderlich und zuzumuten" war. Nicht helfen müsse nur, wer sich andernfalls durch die Hilfe selbst einer erheblichen Gefahr aussetzt oder andere wichtige Pflichten verletze.
"Nach einer Panne auf der Autobahn Regensburg-München wartete ich (...) vergeblich eine Stunde auf Hilfe (...) das war die gefährlichste Zeit in meinen Leben. Trotz eingeschalteter Warnblinkleuchten und Warnschild bist du abschussbereit wie auf einer Treibjagd." "Amboss" auf BR24
Polizei: Verkehrsteilnehmer hätten anhalten müssen
Im Falle des brennenden Geländewagens auf der A9 bei Trockau sagt die Polizei, sei es für Zeugen aber durchaus "zumutbar und auch dringend erforderlich gewesen, anzuhalten". Zeugen hätten schon alleine deshalb anhalten müssen, weil nie ausgeschlossen werden könne, dass sich noch weitere Personen in dem brennenden Fahrzeug befinden.
"Das heilige Blech des Geländewagenfahrers ist die Selbstgefährdung nicht wert!" "Frankenstein" auf BR24
Beteiligte könnten verletzt sein oder unter Schock stehen
Zum anderen sei es wahrscheinlich, dass die Personen, die selbst aus dem Fahrzeug ausstiegen, Hilfe benötigen weil sie unter Schock stehen oder verletzt sind. Gegebenenfalls reiche es bereits aus, den Personen des Unfallwagens eine Rettungsdecke aus dem Verbandskasten gegen die Kälte zu reichen. Eine solche Hilfe müsse auch anbieten, wer in Zeiten der Corona-Pandemie Angst vor einer Ansteckung habe.
"Was ist, wenn die Insassen unter Schock stehen und beispielsweise plötzlich auf die Fahrbahn rennen oder zusammenbrechen können? Haben wirklich alle das Fahrzeug verlassen? Ein Freund erlebte, dass Schaulustige um ein brennendes Auto herum standen und keiner merkte, dass noch jemand drinnen saß." "Andi_R" auf BR24
Zeugen haben Angst vor Folgeunfällen
Zwar sei es nachvollziehbar, dass Zeugen Angst davor hätten, auf der Autobahn anzuhalten und damit in eventuelle Folgeunfälle verwickelt zu werden. Die Polizei rät in solchen Fällen dazu, die Warnblinkanlage einzuschalten, langsam abzubremsen und erst nach der Unfallstelle in sicherer Entfernung anzuhalten. Die Helfer sollten darüber hinaus immer Warnwesten tragen und hinter der Leitplanke zur Unfallstelle zurücklaufen. Mindestens 200 Meter vor der Unfallstelle müsse zudem ein Warndreieck aufgestellt werden, das Auffahrunfälle verhindern helfe.
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