Ein Bachlauf in einem verschneiten Wald.
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Das Entsetzen über den zerstörten Eggerbach im Kreis Forchheim ist groß. Naturschützer fordern für Umweltstraftaten Gefängnis statt Geldbußen.

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Bachlauf zerstört: Ruf nach strafrechtlichen Konsequenzen

Das Entsetzen über die Schäden am ausgebaggerten Eggerbach im Landkreis Forchheim ist groß. Der Bürgermeister ist bestürzt. Der Bund Naturschutz fordert für Umweltstraftaten Gefängnis statt Geldbußen.

Der Erste Bürgermeister der Marktgemeinde Eggolsheim im Landkreis Forchheim, Claus Schwarzmann (Bürgerbund), ist entsetzt über die Schäden am Eggerbach bei Tiefenstürmig. Dem BR sagte Schwarzmann am Dienstag, er wisse nicht, wer die Baggerarbeiten am naturrechtlich geschützten Bach durchgeführt habe. Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert, dass bei Umweltstraftaten meistens Ordnungsgelder oder Geldbußen verhängt werden – es seien auch Haftstrafen möglich.

Bürgermeister: "Definitiv keine Bauhofmitarbeiter"

Der Eggolsheimer Bürgermeister ist auch Vorsitzender des Landschaftspflegeverbands im Landkreis Forchheim und sei deshalb besonders bestürzt über die Schäden am Bach und den zerstörten Sinterterrassen. Sinterterrassen seien ein Naturdenkmal und hätten einen hohen naturschutzrechtlichen Wert, betonte er. Für ihn sei der Fall ein verfolgenswerter Tatbestand.

Von den Täterinnen oder Tätern fehlt noch jede Spur. Schwarzmann kann jedoch definitiv ausschließen, dass Mitarbeitende des Bauhofs am Bachlauf gearbeitet hätten, sagt er.

Anzeige durch Bund Naturschutz und LBV

Auch Naturschützer sind entsetzt. Bis die Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt behoben werden können, werde es wohl viele Jahrzehnte dauern, so Eva Schubert, Quell-Expertin beim Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) in Bayern im Gespräch mit BR24.

Am Montag hatten BN und LBV mitgeteilt, dass sie wegen der Arbeiten auf einer Länge von 25 Metern und den entstandenen Schäden Strafanzeige gestellt haben.

Der BN forderte nach dem Eingriff in den Eggerbach und ähnlichen Fällen in den vergangenen beiden Jahren einen strikten Vollzug der Umweltgesetze und Umweltschadensgesetze. Das sagte Richard Mergner, der Vorsitzende des Bund Naturschutz in Bayern am Dienstag dem BR. Mergner forderte zudem entsprechende Strafen für die Verursacher.

BN: Für Umweltstraftaten auch Haftstrafen möglich

Fälle wie der des Wildbachs im Rappenalptal, des Mühlbachs bei Dillingen oder jetzt im Landkreis Forchheim zeigten, dass die Verfolgung von Umweltstraftaten und die Abschreckung nicht ausreichend ausgeprägt seien, so BN-Vorsitzender Mergner weiter. In der Regel würden allenfalls Ordnungsgelder oder Geldbußen verhängt. Für entsprechende Umweltstraftaten könnte man aber auch Haftstrafen erhalten. Der Bund Naturschutz verlangt, dass jeder Tat entsprechend nachgegangen werde.

Im Rappenalptal hat es eine Naturzerstörung von größerer Dimension gegeben. Dort war auf einer Länge von mehr als einem Kilometer ein Wildbach in einem Naturschutzgebiet trotz Verbots ausgebaggert und kanalisiert worden. Auch da erstattete der LBV Anzeige.

Der aufgebaggerte Eggerbach in einem Wald bei Tiefenstürmig.
Bildrechte: Eva Schubert

Das Entsetzen über den zerstörten Eggerbach im Kreis Forchheim ist groß. Naturschützer fordern für Umweltstraftaten Gefängnis statt Geldbußen.

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