Symbolbild: Polizisten kontrollieren die nächtliche Ausgangssperre
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Seit dem 15. Februar gilt die nächtliche Ausgangssperre in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100.

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Notbremse: Wo in Bayern die nächtliche Ausgangssperre gilt

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt weiterhin die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr - ohne Ausnahmen. Hier finden Sie die tagesaktuelle Übersicht.

Die ab dem 24. April gültige Bundes-Notbremse sollte einheitliche Corona-Regeln für ganz Deutschland bringen. Hat ein Bundesland in bestimmten Bereichen aber bereits strengere Regelungen eingeführt, können diese auch weiterhin gelten.

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In Bezug auf die nächtliche Ausgangssperre bleibt deshalb in Bayern die Regelung bestehen, die Mitte Februar festgelegt wurde: In kreisfreien Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 darf man zwischen 22 und 5 Uhr die eigene Wohnung nur aus wenigen streng geregelten Gründen verlassen - beispielsweise bei bei medizinischen Notfällen, zur Betreuung hilfsbedürftige Menschen oder zur Versorgung von Tieren.

Die Regel greift, wenn ein Landkreis den Grenzwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet - die Ausgangssperre gilt dann ab dem übernächsten darauffolgenden Tag. So ist etwa die Inzidenz vom Morgen des 01.05. maßgeblich dafür, ob ab 03.05. um 22 Uhr eine Ausgangssperre gilt. Erst wenn Landkreise fünf Tage lang unter dem Grenzwert 100 liegen, fällt die Ausgangssperre weg.

Bayern hält an strenger Regelung fest - keine Joggingrunde bis 24 Uhr

Während andere Länder eine Joggingrunde auch noch bis 24 Uhr erlauben, ist das im Freistaat nicht möglich: "Im Unterschied zur Bundes-Notbremse ist in Bayern Bewegung an der frischen Luft in der Zeit von 22 bis 24 Uhr kein Ausnahmetatbestand von der Ausgangssperre", teilte das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit.

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  • Kreisverwaltungsbehörden müssen unverzüglich amtlich bekanntmachen, wenn die Inzidenzgrenze von 100 an drei Tagen überschritten wurde. Die nachfolgende Tabelle zeigt diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in denen nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums aktuell eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt.

    Zur Sicherheit prüfen Sie bitte auf den angegebenen Webseiten der örtlichen Behörden, ob und ab wann genau bei Ihnen eine nächtliche Ausgangssperre gilt.

    Die Regelungen für die bundesweite Corona-Notbremse sind in Kraft. Die Bestimmungen des erweiterten Infektionsschutzgesetzes sehen strengere Maßnahmen für Gebiete vor, in denen die 7-Tage-Inzidenz 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigt.
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    Die Regelungen für die bundesweite Corona-Notbremse sind in Kraft.

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