Der Mediziner führt ins Feld, dass der Verfasser des Bewertungsbeitrags ihm nicht bekannt, gar nicht Patient der Praxis sei und noch nie von ihm behandelt worden sei. Als Eintrag wurde nur ein Stern abgegeben, keine Textmitteilung. Trotzdem stößt das dem Mediziner sauer auf, zumal viele andere Patienten auf der Google-Seite fast ausschließlich sehr lobende Erfahrungsberichte abgegeben haben.
Google will die negative Bewertung nicht löschen
Die Bewertung mit nur einem Stern wurde zum Jahresanfang 2016 vorgenommen. Doch nach Auskunft eines Gerichtssprechers, will Google weder die Nutzerdaten herausrücken noch den Post löschen. Nun soll das Gericht entscheiden. Die Zivilkammer wird heute eine Entscheidung verkünden. Das kann ein Urteil sein, aber auch der Beschluss, dass etwa weitere Gutachten nötig sind.
Der Zahnarzt wollte sich zu der Klage nicht äußern, auch sein Anwalt durfte nichts sagen. Von Google war bislang keine Stellungnahme zu bekommen.