Diese Summe hatte die Stadt vom Freistaat und dem Bund als Zuschuss zu den Kindertagesstätten freier Träger bekommen. Monate später stellte sich heraus, dass beim Antrag die Frist Ende Juni nicht eingehalten wurde und somit die gesamte Summe hinfällig werden könnte. Das aber ist mit dem Nachtragshaushalt des Freistaats vom Tisch. Im geänderten bayerischen Haushaltsgesetz bleibt es zwar bei der Frist 30.6. Ergänzend heißt es nun: "Stellt die Gemeinde den vollständigen Förderantrag in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember [...], besteht ein Förderanspruch in Höhe von 96 Prozent des Anspruchs."
Jedenfalls soll sich eine solche Panne nicht wiederholen: Gegen den zuständigen Sachbearbeiter läuft ein Disziplinarverfahren, die Sozialamtsleiterin ist suspendiert.