Die Freunde und Unterstützer von Osaivbie Ekogiawe, genannt "Kelvin", sind bestürzt. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung von Unterfranken hat seinen Antrag auf einen Aufenthalt jetzt offiziell abgelehnt.
In einer Petition und mit Demonstrationen hatten sich seine Unterstützer für ein Bleiberecht Ekogiawes eingesetzt. Der Fall des jungen Pflegeschülers und Fußballers aus Nigeria hatte mehrfach - auch durch das Engagement seines Vereins SV Heidingsfeld - für Aufsehen gesorgt.
Fehlende Duldung ausschlaggebend für Negativ-Bescheid
Im Juni 2022 hatte der 20-jährige Nigerianer den Antrag nach Paragraf 25a (gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende) gestellt. Seine Anwältin Mara Ortler hatte ihm gute Chancen zugeschrieben. Die ZAB begründet ihren nun erfolgten negativen Bescheid mit dem Fehlen einer Duldung. Die wurde Ekogiawe wiederum im September 2022 entzogen, nachdem er seinen Pass bei der ZAB abgegeben hatte - was nötig war, um den 25a-Status zu beantragen.
Erst kürzlich, im Februar 2023, entschied dann der Bayerische Verfassungsgerichtshof, dass Ekogiawe grundsätzlich abgeschoben werden darf. Mit ihrer Entscheidung gaben die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Freistaats Bayern statt, die erfolgt war, nachdem das Verwaltungsgericht Würzburg die Abschiebung im Oktober 2022 gestoppt hatte. Nun also zusätzlich der negative Bescheid zum Aufenthaltsantrag.
Anwältin: Entscheidung nicht nachvollziehbar
Anwältin Mara Ortler findet die Ablehnung des Antrags durch die ZAB nicht gerechtfertigt und nicht nachvollziehbar. Sie führt vor allem das oberverwaltungsgerichtliche Urteil aus Magdeburg aus dem Jahr 2021 an. "Da wurde im Prinzip ganz genau unser Fall positiv beschieden", sagt Ortler zu BR24. Im OVG-Urteil ging es ebenfalls um einen gut integrierten Jugendlichen, der zur Erlangung des 25a-Status seinen Pass vorlegte und dem daraufhin die Duldung entzogen wurde. Das Gericht hat dann entschieden, dass dieses Vorgehen "dem Zweck der Regelung über die Legalisierung des Aufenthalts" widerspreche. "Spannend, dass hier offenbar auch zunächst ein Gericht negativ entschieden hat, und der Fall an ein Obergericht eine Instanz darüber ging."
Unterstützer setzen auf Petitionsausschuss
Ortler hofft jetzt außerdem auf das Petitionsverfahren, wo Ekogiawes Fall behandelt werden soll. Die nächste Ausschusssitzung ist am 19. April. Im Fall Ekogiawes liegt dem Petitionsausschuss im Bayerischen Landtag bereits seit Oktober 2022 eine Petition vor.
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