Gut eine Woche nach Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes hat der stellvertretende Landespolizeipräsident Thomas Hampel eine positive Bilanz zum Dialogprozess gezogen. Hampel sprach von einer großen Zahl interessierter Bürger.
Innenministerium zieht positive Bilanz des Dialogs zum Polizeiaufgabengesetz
Bis Mittwoch-Abend, so der leitende Beamte, wurden rund 86.000 sogenannte User gezählt und mehr als 1.000 Antworten seitens der Polizei abgesetzt: Wir können eine sehr positive Zwischenbilanz ziehen, betonte er und sagte dem BR:
"Vom Grundsatz her können wir sagen als erstes Fazit: Wir haben sehr viele sachliche Fragen gehabt. Die Bürger sind sehr interessiert, insbesondere auch, was darf die Polizei. Das man eben auch im Einzelfall viele Gerüchte ausräumen konnten." Thomas Hampel, Landespolizeipräsident
Polizisten und Juristen beantworten Fragen von 8:00 bis 23:00 Uhr
In den ersten Tagen nach der Entscheidung im Landtag wurden Bürgerfragen rund um die Uhr beantwortet. Inzwischen stehen Polizeibeamte und Juristen des Innenministeriums von 8:00 bis 23:00 Uhr bereit. Der stellvertretende Landespolizeipräsident verwies auf die zwei Hauptinformationsquellen des Innenministeriums: „Zum einen haben wir einen Internetauftritt zum neuen Polizeiaufgabengesetz (PAG) und hier haben wir entsprechend verlinkt auf Facebook und Twitter.“
Viele Fragen zur Präventivhaft
Laut Innenministerium wurden sehr vielen Fragen zum präventiven Gewahrsam, zum Rechtsbeistand für Festgenommene und zum Richtervorbehalt gestellt. Die User, die das Dialogangebot der Polizei annehmen sind laut Innenministerium eher jung und sie kommen aus ganz Deutschland. Das Thema bewegt auch in anderen Bundesländern. So wird auch in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen intensiv über ein neues Polizeiaufgabengesetz nachgedacht.
Gegner wollen gegen Gesetz klagen
Daneben konkretisiert sich, wer gegen das Polizeiaufgabengesetz klagen will. So wird die SPD-Landtagsfraktion vor den bayerischen Verfassungsgerichtshof gehen. Einzelne Vertreter werden als Einzelpersonen voraussichtlich in Karlsruhe klagen.
Auch die Grünen bereiten eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor. Sie hatten schon eine Klage gegen die erste Novelle des Polizeiaufgabengesetzes 2017 eingereicht, in der der Begriff der drohenden Gefahr erstmals ins Landesgesetz aufgenommen worden war. Eine Klage bereitet auch die „Mut“-Partei, der früheren grünen Abgeordneten Claudia Stamm vor. Mut will allerdings vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.