Der Wirt der Gaststätte "Zollhaus", Patrick Schmidt, darf bei der diesjährigen Landshuter Frühjahrsdult vom 13. bis zum 22. April erstmals das Festzelt auf der Ringelstecherwiese betreiben. Das haben die Mitglieder des Dultsenats unter Vorsitz von Bürgermeister Erwin Schneck am Mittwochabend in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig entschieden, wie die Stadt Landshut anschließend mitteilte. Damit wird das Festzelt neu vergeben.
Scheinselbstständige beschäftigt
Der Hintergrund: Der Wirt Christian Krämmer, der eigentlich den Zuschlag erhalten hatte, war zuletzt rechtskräftig verurteilt worden, weil er Scheinselbstständige beim Zeltaufbau beschäftigte. Aus diesem Grund wurde der ursprüngliche Zulassungsbescheid der Stadtverwaltung zurückgenommen und der Dultsenat hob jetzt seine urspüngliche Vergabe auf.
Laut der Mitteilung der Stadt liegt eine Erklärung Schmidts vor, dass er mit seiner "Zollhaus-Event-Gourmet GmbH" die Veranstaltung trotz der relativ kurzen Vorlaufzeit noch durchführen kann.
Im Herbst ist Krämmer wieder am Start
Zugleich wurde betont, dass die Entscheidung auf das abgeschlossene Vergabeverfahren zur Bartlmädult im August keinen Einfluss hat: Da es in diesem Fall keine konkurrierende Bewerbung gab, darf Christian Krämmer, der als einziger Bewerber den Zuschlag erhalten hatte, dann wieder das Festzelt auf der Ringelstecherwiese betreiben.