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Was Bayern am Asylplan allein entscheiden darf

Was Bayern am Asylplan allein entscheiden darf

Schnellere Asylverfahren und Abschiebungen soll es mit dem Asylplan der Bayerischen Staatsregierung geben. Viele geplante Maßnahmen kann der Freistaat nicht allein beschließen, das Bundesinnenministerium ist auch betroffen.