Dublin-Verfahren direkt an Grenze klären, das wird aus Sicht verschiedener Rechtsexperten schwierig. Zum einen sei das Transitverfahren, das etwa am Flughafen in München angewandt wird, nur für die EU-Außengrenzen vorgesehen. Der Flughafen gilt für Einreisende per Flugzeug als eine solche Außengrenze.
Zum anderen sei die Zurückweisung direkt an der Grenze von Flüchtlingen, die bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben, binnen 48 Stunden nicht möglich, sagt Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. Denn man müsste nach der Zustimmung des zuständigen Staates einen Bescheid erlassen, und gegen diesen Bescheid kann ein Flüchtling klagen.
"Bei dieser Klage muss ich mich als Asylsuchende Person auch vertreten lassen können. Die Bundespolizei müsste also ermöglichen, dass ein Anwalt hinzugezogen wird und eine Klage eingereicht werden kann.“ Constantin Hruschka, MPI-Rechtsexperte
Geschlossene Zentren verstoßen gegen Rechtsvorgaben
Auch die Überlegungen, Flüchtlinge, die bereits in Deutschland eingereist sind und in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben, festzuhalten und die Zuständigkeit zu klären, sei nicht rechtmäßig, so der Experte für Europarecht und Sozialrecht.
"Die Haft richtet sich nach den Bestimmungen der europäischen Aufnahmerichtlinie und nach der Dublinverordnung. Dort gibt es Haftmöglichkeiten, wenn eine ernste, individuelle Fluchtgefahr besteht. Das muss man in jedem Einzelfall feststellen und von einem Haftrichter anordnen lassen." Constantin Hruschka, MPI-Rechtsexperte
Geschlossene Ankerzentren verstoßen deshalb nach Auffassung Hruschkas gegen diese rechtlichen Vorgaben.
Möglichkeit von Verwaltungsabkommen
Was durchaus möglich wäre aus Sicht der Rechtsexperten, wären schnellere Rückführungen aufgrund von Verwaltungsabkommen, die Deutschland mit den betreffenden EU-Staaten abschließt. Diese aber, so die Meinung, könnten erst kommen, wenn die Verteilung der Flüchtlinge in Europa gerechter verlaufen würde. Erst dann dürfte es zu einer Rückkehr des geregelten Dublin-Verfahrens kommen.