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Asylbewerber-Aushang in Töging sorgt für Ärger

Die Inhaberin eines Esoterik-Ladens in Töging hat mit einem Aushang im Schaufenster Asylbewerbern den Zutritt verwehrt. Hat sie damit einfach von ihrem Hausrecht gebrauch gemacht oder geht es um Rassismus und Diskriminierung? Von Hans Häuser

Nach großem Medienecho und Rassismus-Vorwürfen hat die Inhaberin eines Esoterik-Ladens in Töging am Inn reagiert:  Sie entfernte den Aushang, mit dem sie Asylbewerbern pauschal den Zutritt zu ihrem Geschäft verweigert hatte.

Inzwischen sind auch Behörden mit dem Fall befasst. Sie habe nicht gewusst, dass ihre Vorgehensweise illegal sein könnte, sagte Inhaberin Birgit Bachhammer dem Bayerischen Rundfunk. Wenn sie gewusst hätte, was für ein Echo der Fall auslöst, dann hätte sie den Zettel nicht aufgehängt:

"Weil i jetzt mit Sicherheit ned rassistisch bin oder so und jetzt voll in diese Hexenjagd gekommen bin." Birgit Bachhammer

Zettel hing mehrere Tage im Schaufenster

"12 Planeten" heißt der Laden von Birgit Bachhammer in der Töginger Hauptstraße. Ein Esoterikladen. Waren aus aller Welt verkauft sie: Glückssteine, Buddha-Statuen, winkende Kätzchen, Tischbrunnen. In letzter Zeit sei viel gestohlen worden, Artikel im Wert von gut 500 Euro.

Sie habe einfach nett zu formulieren versucht, dass die Asylbewerber nicht mehr in ihren Laden dürften, weil sie sie dann nicht mehr beklauen und bedrohen könnten.

 Im Schaufenster des kleinen Ladens im Töginger Stadtzentrum war über mehrere Tage ein Zettel gehangen mit der Aufschrift:

"Achtung! Collectiv-Maßnahme Wir wünschen keine Asylanten als Kundschaft in unserem Ladenlokal!" Aushang im Esoterik-Öadem

Die Angelegenheit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und wurde im Internet kontrovers diskutiert, durchaus auch mit Verständnis für die Inhaberin.

Ein Passant hat das gelesen und die örtliche Presse informiert. Anton Brandl vom Alt-Neuöttinger Anzeiger schreibt daraufhin mehrere Artikel.

"Ja, die Resonanz war gewaltig. Wir haben 76 Kommentare in unserer Online-Funktion gehabt, beim ersten und beim zweiten Beitrag weit über 40. Also das ist schon auch für einen Beitrag aus der Region sehr sehr ungewöhnlich. Die haben dann auch aufeinander reagiert. Das Spektrum reichte von Vergleichen zur NS-Zeit bis zu - die Frau hat absolut Recht. Das kann man verstehen." Anton Brandl

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Tögings Bürgermeister Tobias Windhorst (CSU) vermutet, das Vorgehen der Ladeninhaberin sei eine unzulässige Pauschalsanktionierung. Er leitete den Fall an die Antidiskrimierungsstelle des Bundes weiter.

Die zuständige Polizeiinspektion in Altötting schaltete die Staatsanwaltschaft Traunstein ein, mit der Bitte, zu prüfen, ob der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein könnte.