Auch die so genannte Sonntagsallianz, ein Zusammenschluss aus der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung, der Katholischen Betriebsseelsorge, des Deutschen Gewerkschaftsbunds und Verdi/Handel hatte die Abschaffung des verkaufsoffenen Sonntags gefordert. "Wir hatten keine andere Wahl", sagt Aschaffenburgs Ordnungsreferent Meinhard Gruber im BR-Gespräch.
"Wenn wir uns die jüngste Rechtsprechung anschauen, war die Dauerverordnung für die beiden verkaufsoffenen Sonntage im April und Oktober nicht zu halten. Wenn wir nach Hessen schauen, so haben auch Hanau und Frankfurt bereits einen Rückzieher gemacht." Meinhard Gruber, Ordnungsreferent Aschaffenburg
Urteil Bundesverfassungsgericht
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2015. Darin heißt es, dass die jeweilige Sonntagsveranstaltung mehr Besucher anziehen muss, als die geöffneten Läden und dass die Ladenöffnungen aufs unmittelbare Umfeld der Veranstaltung begrenzt sein müssen. Michael Kahl, Vorsitzender des örtlichen Einzelhandelverbands, ist von der Entscheidung des Stadtrats am Abend nicht überrascht, sie erzürnt ihn aber.
"Die Sonntagsallianz hatte ihren Anwalt ja bereits in Stellung gebracht, sollten die Räte anders entscheiden. Aber ich möchte an dieser Stelle ganz klar feststellen: Wir, der Einzelhandel, hatten noch nie Probleme, für den verkaufsoffenen Sonntag Mitarbeiter zu finden. Das ist zum einen an Zulagen gekoppelt, zum anderen sprechen wir von zwei Mal fünf Stunden im Jahr! Für Aschaffenburg, die Menschen aus der Region, waren die zwei offenen Sonntage auch ein Erlebnis – viele Familien haben das sehr geschätzt!" Michael Kahl, Vorsitzender Einzelhandelverband Aschaffenburg
Ausbreitung auf weitere Kommunen?
Peter König, Gewerkschaftssekretär Verdi/Handel und Mitglied der Sonntagsallianz, begrüßt die Entscheidung hingegen sehr. "Der Sonntagsschutz ist ein verfassungsrechtliches Gut, bei dem der Gesundheitsschutz der Beschäftigten eine große Rolle spielt", so König.
"In Würzburg gibt es aktuell noch einen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr – noch! Wir zweifeln auch die Rechtmäßigkeit der Schweinfurter Erklärung an, wonach zwei verkaufsoffene Sonntage erlaubt sind." Peter König, Verdi
Das Abkommen aus Schweinfurt zwischen der Allianz für den freien Sonntag Main-Rhön und der Werbegemeinschaft "Schweinfurt erleben" stammt aus dem Jahr 2012. "Doch die Zeiten haben sich geändert", glaubt Gewerkschaftssekretär König, "und die Rechtsprechung auch!"