Verschneite Flächen am Rappenalpbach bei Oberstdorf
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand

Der Rappenalpbach soll seinen ursprünglichen Lauf zurückerhalten

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Rappenalpbach soll alten Lauf zurückbekommen

Nach den Baggerarbeiten am Rappenalpbach bei Oberstdorf soll das Gewässer wieder in seinen alten Zustand versetzt werden. Die Veränderungen wurden dafür mit einer Drohne dokumentiert. Die Daten könnten auch als Beweis in einem Strafverfahren dienen.

Über dieses Thema berichtete Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Trotz des Wintereinbruchs gehen Sofortmaßnahmen im Rappenalptal bei Oberstdorf voran. Nach den Baggerarbeiten durch die örtliche Alpgenossenschaft soll der Wildbach dort wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden. Dafür hat ein spezialisiertes Unternehmen Vermessungsflüge mit einer Drohne durchgeführt. Die dabei aufgenommenen Daten sollen gleichzeitig der Beweissicherung zu den mutmaßlich illegal durchgeführten Veränderungen dienen.

Überschwemmungsflächen sollen Hochwasser bremsen können

Entlang des begradigten und vertieften Rappenalpbaches laufen außerdem Baumaßnahmen, um an sieben Stellen die Dämme zu öffnen, damit hier bei einem Hochwasser dann die Wassermassen das Gelände überschwemmen können und nicht ungebremst das Tal hinunterfließen.

Alpgenossenschaft soll Maßnahmen am Rappenalpbach bezahlen

Sämtliche Arbeiten am südlich von Oberstdorf fließenden Rappenalpbach seien mit den involvierten Behörden abgesprochen worden, so das Landratsamt. Die Sofortmaßnahmen schritten gut voran, würden ständig kontrolliert und könnten bereits in Kürze abgeschlossen werden. Sämtliche Kosten hierfür würden der Alpgenossenschaft auferlegt, so die Sprecherin des Landratsamtes weiter. Grundlage hierfür sei ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 06.12.2022.

Ermittlungen wegen Veränderungen in schutzbedürftigem Gebiet

Die Alpgenossenschaft hatte vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Kostenübernahme geklagt und sich auf einen Aktenvermerk des Landratsamtes mit zuvor offenbar abgesprochenen Arbeiten berufen. Das Gericht wies den Antrag auch mit dem Verweis zurück, dass aus einem einseitigen Aktenvermerk niemals die Genehmigung für die dann erfolgten umfangreichen Baggerarbeiten abgeleitet werden könne. Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt in der Angelegenheit. Die "Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete" kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

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