Förster und sein Anwalt haben nun einen Monat lang Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg hatte es als erwiesen angesehen, dass Förster zwei widerstandsunfähige Frauen sexuell missbraucht hat, heimlich Filmaufnahmen von Opfern gemacht hat und über 1.300 Kinderpornodateien auf seinen Rechnern gehortet hat. Linus Förster hatte das Urteil regungslos aufgenommen.