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Landgericht Ansbach

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Ansbach: Berufung im Prozess um Abtreibungspillen im Essen

Er soll seiner Freundin heimlich Abtreibungspillen ins Essen gemischt haben. Deshalb wurde ein 31-Jähriger vom Amtsgericht Ansbach zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im August wird der Prozess nun neu aufgerollt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Anfang August soll die Berufungsverhandlung in dem Prozess um Abtreibungspillen im Essen vor dem Landgericht Ansbach stattfinden. Ein 31-Jähriger war zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Neben drei Zeugen ist auch ein rechtsmedizinischer Sachverständiger geladen. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Haaranalyse bestätigt Einnahme der Abtreibungspillen

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Sommer 2016 seiner damaligen Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Dietenhofen ohne ihr Wissen Abtreibungspillen ins Essen gemischt zu haben. Die schwangere Frau bekam daraufhin Wehen und ließ sich im Krankenhaus behandeln. Mitte September 2016 brachte sie einen gesunden Buben zur Welt – sie hatte ihren Teller nach eigener Aussage nicht ganz aufgegessen. Eine Haaranalyse im Dezember 2016 ergab, dass die Frau das Abtreibungsmedikament zu sich genommen hatte.

31-Jähriger bestreitet Tat

Vor dem Amtsgericht bestritt der 31-jährige Angeklagte die Tat und erklärte, er habe schon immer Kinder haben wollen. Seiner Aussage nach wollte sich seine eifersüchtige Ex-Freundin mit den Vorwürfen an ihm rächen. Im Prozess vor dem Amtsgericht hatte die Staatsanwaltschaft eine einjährige Haftstrafe ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Amtsgericht Ansbach hatte den 31-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.