ARCHIV - 25.02.2019, Hessen, Frankfurt/Main: Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert steht auf dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg. Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr 40 neue Juristinnen und Juristen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften gewinnen können. Das sind mehr als geplant. (zu dpa «Sachsen-Anhalt findet ausreichend Juristennachwuchs») Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Justitia-Statue

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Angriff auf Polizisten: Strafbefehl gegen Alzenauer Stadtrat

Der Vorfall hat im Oktober für Aufregung gesorgt: Nach einem Weinfest in Alzenau kam es zu Angriffen auf Polizisten, fünf Beamte wurden verletzt. Ein Kommunalpolitiker soll auch dabei gewesen sein. Gegen ihn sind die Ermittlungen nun abgeschlossen.

Es war der 9. Oktober vergangenen Jahres. Am Rande eines Weinfestes kam es im Alzenauer Ortsteil Hörstein zu einer Polizeikontrolle. Doch die eskalierte schließlich. Der Fall sorgte für Aufsehen, denn: Laut Polizei war ein "kommunalpolitischen Mandatsträger" in den Vorfall verwickelt – genauer ein Stadtrat. Gegen ihn sind die Ermittlungen jetzt abgeschlossen.

Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

Die Staatsanwaltschaft hat Strafbefehl gegen den Kommunalpolitiker erlassen. Er soll sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB strafbar gemacht haben. Beantragt ist eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Stadtrat vor, einen Polizeibeamten mit der Hand im Gesicht berührt zu haben. Außerdem soll er mehrfach versucht haben, auf ein polizeilich abgesperrtes Grundstück zu gelangen. Dorthin waren die mutmaßlichen Angreifer nach der ersten Eskalation geflüchtet. Während die Polizei nach ihnen suchte, durfte das Grundstück nicht betreten werden. Diese Anordnung der Polizei habe der Stadtrat nicht befolgt.

Kein Aufruf zum Mandatsverzicht von der CSU

Mit dem erteilten Strafmaß gilt der Kommunalpolitiker nicht als vorbestraft. "Deswegen wird die CSU-Fraktion im Stadtrat ihn auch nicht zum Mandatsverzicht auffordern", erklärt der Fraktions-Vorsitzende Georg Grebner auf BR24-Anfrage. Hätte sich der Stadtrat nach Paragraf 114 StGB strafbar gemacht, einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, hätte die CSU-Fraktion anders entschieden, sagt Fraktionssprecher Georg Grebner, selbst ehemaliger Polizeibeamter.

In der ersten Fraktionssitzung nach dem Vorfall habe er selbst den Stadtrat mit den Vorwürfen konfrontiert und "eine deutliche Ansage gemacht", so Grebner. Er selbst sei im Kopf immer noch Polizist und habe den Vorfall sehr ernst genommen. Die Fraktion habe dann entschieden, dass der Kommunalpolitiker bis zum Abschluss der Ermittlungen sein Mandat im Stadtrat ruhen lassen soll und sich für jede Sitzung einzeln, entschuldigen möge. Nun werde der Stadtrat allerdings wieder an den Sitzungen teilnehmen. "Jeder hat meiner Meinung nach eine zweite Chance verdient", meint Georg Grebner.

Ermittlungen gegen mutmaßliche Angreifer dauern an

Die Ermittlungen gegen weitere mutmaßliche Täter dauern laut Staatsanwaltschaft Aschaffenburg noch an. Ausgangspunkt damals war eine Polizeikontrolle eines Mannes, der zuvor den Hitlergruß gezeigt haben soll. Eine zufällig vorbeikommende Gruppe Männer mischte sich laut Polizeibericht ein und beleidigte die Polizisten. Als diese die Männer kontrollieren wollten, habe einer der Männer einem Beamten ins Gesicht geschlagen.

Fünf Polizeibeamte verletzt

Beim Einsatz rund um die Angriffe wurden fünf Polizeibeamte verletzt, zwei davon so stark, dass sie ihren Dienst abbrechen und im Klinikum behandelt werden mussten. Sechs männliche Tatverdächtige wurden damals vorläufig festgenommen.

Auch die Polizeigewerkschaft äußerte sich nach dem Vorfall besorgt. Jeder Angriff auf einen Polizeibeamten – egal ob körperlich oder verbal – sei auch ein Angriff auf den Staat. Die Gewerkschaft verurteile die Geschehnisse "auf das Allerschärfste" und forderte, die Täter mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen.

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