Die Staatsanwaltschaft beantragte für den 27-jährigen Hauptangeklagten wegen Einschleusung von Ausländern eine Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten, für den 24-jährigen Bootsführer sechs Jahre und sechs Monate, und für den 34-jährigen – bereits wegen Schleusung vorbestraften – Geldverwalter vier Jahre und sechs Monate Haft.
Die Münchner Staatsanwältin Jennifer Pöschl ist davon überzeugt, dass die Angeklagten Teil eines Systems sind, bei dem mehrere Schleuserorganisationen arbeitsteilig zusammenarbeiten. Sie führte in ihrem fast zweistündigen Plädoyer am Traunsteiner Landgericht aus, dass der Hauptangeklagte kein kleines, sondern ein großes Licht gewesen sei.
Übers Mittelmeer nach Lesbos
Der Syrer habe die Flüchtlinge angeworben, in ein Hotel gebracht und die Überfahrten der Männer, Frauen und Kinder von der Türkei über das Mittelmeer nach Lesbos gegen die Zahlung von Geld organisiert. Er hatte einen Ruf als Schleuser in seiner Heimat Syrien, und habe selbst damit vor anderen geprahlt, so die Staatsanwältin. Er habe bei einer Fahrt bis zu 30 Leute auf das Schlauchboot geschickt und mit seinen Schleusungen sehr, sehr viel Geld verdient.
Auch bei den anderen beiden Angeklagten blieb Pöschl bei ihren Vorwürfen. Der eine sei Geldverwalter in Deutschland gewesen, der andere hatte bei der Überfahrt mit 13 Toten als Schlauchbootführer fungiert, jedoch keinerlei Kenntnis im Führen eines Schlauchboots. Bei Vernehmungen habe er bestritten, das Boot gefahren zu haben. Erst am ersten Verhandlungstag habe er dies zugegeben.
Zweifel an Aussage
Die Staatsanwältin glaubt auch dem jüngsten Angeklagten nicht. Es sei menschlich, die Schuld von sich zu weisen, indem der 24-Jährige sage, er sei zum Führen des Bootes mit Waffengewalt von den türkischen Schleusern gezwungen worden. Kein Zeuge habe vor Gericht ausgesagt, es sei am Strand zu einem Tumult gekommen. Es sei niemand bedroht oder mit Waffen gezwungen worden. Der Angeklagte sei vielmehr freiwillig als Bootsführer der Schleuserorganisation aktiv gewesen.