Eine Frau misst mit einem Infrarot-Thermometer die Temperatur der isolierten Rohre in ihrem Keller (Symbolbild)
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Eine Frau misst mit einem Infrarot-Thermometer die Temperatur der isolierten Rohre in ihrem Keller (Symbolbild)

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Angebliche Heizungsspionage: Auch Bayern erhebt Daten

Die CSU kritisiert Pläne für ein Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung als "staatliche Heizungsspionage", weil Informationen über die Heizung einzelner Häuser gesammelt werden sollen. Doch auch das CSU-geführte Bayern erhebt solche Daten bereits.

Dieses Gesetz wird schon länger erwartet: ein Rahmen für die kommunale Wärmeplanung. Sie gilt als nötig, damit viele drängende Fragen rund um das Heizen der Zukunft geklärt werden können: Wer darf in seinem Haushalt künftig auf einen Fernwärmeanschluss hoffen? Wo lohnt sich in einem Viertel ein Nahwärmenetz? Wie lange bleibt das Erdgasnetz an welchen Stellen bestehen? Wo kann man künftig per Leitung Wasserstoff beziehen – und wo nicht? Dass diese Wärmeplanung schnell kommt, nennt etwa der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) "entscheidend".

CSU nennt Gesetz zur Wärmeplanung "Heizpranger"

Aus dem Bundesbauministerium ist jetzt ein Referentenentwurf für das Wärmeplanungsgesetz bekannt geworden, das Medienhaus Table.Media hat ihn online veröffentlicht. Nachdem die "Bild"-Zeitung darüber berichtet hatte, kritisierte die CSU in sehr scharfer Form, dass vorgesehen sei, Daten über die Heizgewohnheiten von Bürgern zu sammeln. CSU-Generalsekretär Martin Huber sprach von einem geplanten "Heizpranger", in Social-Media-Äußerungen verkündete die CSU ein "Nein zu staatlicher Heizungsspionage".

Allerdings ist im CSU-geführten Bayern eine ähnliche Regelung ohnehin bereits seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Bei den Grünen stieß die heftige CSU-Attacke auf das Wärmeplanungsgesetz der Ampelkoalition deswegen auf Unverständnis. "Das kommt raus, liebe CSU, wenn man seine eigenen Gesetze in Bayern nicht kennt. Absurd," kommentierte etwa Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann.

In Bayern erheben Schornsteinfeger die Daten

Die bayerische Regelung sieht so aus: Nach Artikel 6 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes müssen die Bezirksschornsteinfeger Daten über jede einzelne Heizung ermitteln und in elektronischer Form an das Landesamt für Statistik schicken, "zum Zweck einer räumlich hochaufgelösten Energie- und Emissionsberichterstattung". Erhoben wird dabei, um welche Heizungsart es sich handelt, welchen Brennstoff sie nutzt, die Nennwärmeleistung, das Alter der Anlage, der Standort und die Anschrift. Außerdem "Angaben über ihren Betrieb".

Tatsächlichen Energieverbrauch will nur Bund wissen

Eine Sprecherin des bayerischen Landesamts für Statistik erläuterte auf BR-Nachfrage, dass damit technische Daten gemeint seien, aber nicht Angaben zum tatsächlichen Energieverbrauch oder Betriebsstunden. Auch das Ergebnis der Kaminkehrer-Prüfung der Feuerstätten werde nicht weiter gemeldet. Tatsächlich erhoben wurden in Bayern bisher noch keine Heizungsdaten, das genaue Verfahren werde noch konzeptioniert.

Der Gesetzesentwurf aus dem Bundesbauministerium sieht dagegen vor, dass auch der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre übermittelt werden soll -hier liegt der wesentliche Unterschied zwischen Bayern und dem Bund, was die Erhebung von Wärmedaten aus Haushalten angeht.

Energiewirtschaft: Sparsam mit Daten umgehen

Der Geschäftsführer des Verbands der bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW), Detlef Fischer, glaubt nicht, dass diese Verbrauchsdaten für die Planung von Netzen erforderlich sind. Die könnten sich ohnehin schnell ändern, wenn Menschen umziehen oder sich die Lebensumstände wandelten.

Er plädiert dafür, bei der Wärmeplanung möglichst sparsam mit Daten umzugehen: "Die Bundesregierung schießt bei der Datenerhebung über das Ziel hinaus. Wer die Wärmeplanung zügig zu einem Ergebnis bringen will, muss sich auf das Wesentliche konzentrieren."

In Bayern sind kommunale Wärmepläne nur freiwillig

In Bayern werden kommunale Energienutzungspläne bisher von den Städten und Gemeinden nur auf freiwilliger Basis erstellt, der Freistaat bietet dafür eine Förderung an. Bereits Pflicht sind Wärmepläne für Kommunen in den Ländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. Nordrhein-Westfalen plant ein solches Landesgesetz. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein regeln in ihren Klimaschutzgesetzen, dass für die Wärmeplanung auch Daten zum Energieverbrauch der Haushalte erhoben werden.

"Haus und Grund" begrüßt die Pläne grundsätzlich

Der Verband "Haus und Grund München" begrüßt auf Anfrage von BR24 grundsätzlich die Pläne der Ampelkoalition für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Hauseigentümer bräuchten im Ergebnis nach Vorstellung des Verbands einen verbindlichen Versorgungsatlas ihrer Kommune.

Darin sollten für jedes Wohngebäude Zeitpunkt und Art der klimaneutralen Wärme- und Energieversorgung ausgewiesen sein. So könnten Immobilienbesitzer dann auch Investitionsentscheidungen für ihre Heizung treffen. Allerdings sollten die Daten nach Vorstellung des Verbands in anonymisierter Form erhoben werden, so dass damit nicht auf das persönliche Verhalten von einzelnen Kunden geschlossen werden kann. 

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