Die beiden Angeklagten, Vater und Sohn, sitzen auf der Anklagebank im Landgericht Memmingen
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Die beiden Angeklagten, Vater und Sohn, sitzen auf der Anklagebank im Landgericht Memmingen

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Allgäuer Tierskandal: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

Im Prozess um den Allgäuer Tierskandal sind heute doch keine Urteile gefallen. In ihren Plädoyers hat die Staatsanwaltschaft am Vormittag Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Sie hätten kranke Tiere nicht richtig versorgt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im ersten Prozess um den Allgäuer Tierskandal hat die Staatsanwaltschaft am Vormittag Haftstrafen für die beiden Landwirte gefordert. Der 68-jährige Landwirt solle zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt werden. Sein 25-jähriger Sohn zu zwei Jahren und zehn Monaten. Sie hätten die kranken Kühe nicht richtig versorgt und sie auch nicht vom Tierarzt behandeln lassen.

Pflichtwidriges Verhalten stehe fest

"Unter Berücksichtigung der Geständnisse" stehe fest, dass beide Landwirte es in zahlreichen, "tateinheitlichen Fällen" pflichtwidrig unterlassen haben, kranken Tieren die nötige Versorgung und tierärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Die Tiere hätten dadurch länger anhaltende, erhebliche Schmerzen erleiden müssen, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Damit hätten die beiden Angeklagten sich strafbar gemacht.

Zustand der Tiere in erbärmlichem Zustand

"Für jeden Laien" sei ersichtlich gewesen, dass die Tiere sich "zur Tatzeit in einem erbärmlichen Zustand befunden" hätten. Abgesehen von ethischen Erwägungen hätten sie die Tiere schon allein aus ökonomischen Gründen entsprechend versorgen müssen. Es gebe bei diesem Unterlassen kaum einen Unterschied zu einem "aktiven Tun". Der Vater habe zudem acht Rinder ohne Betäubung und vorherige Gabe von Schmerzmitteln enthornt und die betreffenden Stellen ausgebrannt. Damit habe er den Tieren massive Schmerzen zugefügt. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass gegen beide außerdem ein endgültiges, zeitlich unbefristetes Rinderhaltungsverbot verhängt wird.

Tierschutzskandal betrifft weitere Milchviehhalter in Bad Grönenbach

Zwei weitere, noch größere Milchviehhalter sind ebenfalls von den Enthüllungen im Zuge des Allgäuer Tierschutzskandals betroffen. Mit den Prozessen gegen die beiden auch in Bad Grönenbach im Unterallgäu ansässigen Landwirte ist laut dem Gerichtssprecher aber erst im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen.

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