Ein Mann hält in einem herbstlichen Wald einen Covid-19-Schnelltest mit Testergebnis "positiv" in der Hand (Symbolbild)
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Ein Mann hält in einem herbstlichen Wald einen Covid-19-Schnelltest mit Testergebnis "positiv" in der Hand (Symbolbild)

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Aktuelle Regeln: Was für Corona-Positive in Bayern gilt

Mit Corona auf die Straße, in die Arbeit oder Schule: Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern die Isolationspflicht aufgehoben und stattdessen Schutzmaßnahmen für Corona-Positive eingeführt. Ein Überblick über die geltenden Regeln.

Über dieses Thema berichtete BR24live am .

Vom "Absprung aus der Pandemie in Richtung Normalität" sprach der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts. Das Coronavirus werde weiter da sein, aber der Umgang mit ihm sei jetzt ein anderer. "Ein Teil der Normalität heißt: Wer krank ist, bleibt zuhause. Nicht mehr: Wer infiziert ist, bleibt zuhause."

Rund 20 Monate lang galt bei einem positiven Corona-Test eine Isolationspflicht - seit Mitte November ist in Bayern damit Schluss. Dann dürfen auch Corona-Infizierte die Wohnung verlassen, müssen dabei aber bestimmte Regeln befolgen. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erläuterte: "An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete." Damit schaffe Bayern "die Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen". Die neuen Regeln, die vorerst bis 31. Januar gelten, im Überblick:

Maskenpflicht für Corona-Positive

Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten wurde in Bayern schon im April abgeschafft, jetzt entfällt auch die verpflichtende Isolation für Menschen mit positivem Test. Dafür gilt für positiv Getestete ab sechs Jahren künftig eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben ist laut Gesundheitsministerium mindestens eine medizinische Maske, empfohlen wird eine FFP2-Maske.

In der eigenen Wohnung brauchen Corona-Positive keine Maske zu tragen. Das gilt auch für Innenräume, in denen sich keine anderen Personen aufhalten. Im Freien ist die Maske nur dann Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. "Die Maske schützt davor, die Infektionen weiterzutragen. Sie ist eine mildere Maßnahme als die Isolation und wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes", sagte Holetschek dazu.

Wer durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen kann, dass ihr oder ihm das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, ist von der Maskenpflicht befreit. Das gilt auch für Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitpersonen.

Betretungs- und Tätigkeitsverbote in bestimmten Einrichtungen

Um besonders gefährdete Gruppen zu schützen, dürfen Corona-Positive in Bayern keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen besuchen. Ausgenommen von diesem Betretungsverbot sind laut Gesundheitsministerium Besucher von heilpädagogischen Tagesstätten. Die Begleitung Sterbender ist laut der neuen Allgemeinverfügung jederzeit zulässig.

Darüber hinaus gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen auch ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte, Betreiber und Ehrenamtliche. Auch hier gibt es eine Ausnahme für heilpädagogische Tagesstätten. In Krankenhäusern, Vorsorge-, Rehabilitations- und Behinderteneinrichtungen sowie bei Rettungsdiensten sind von dem Tätigkeitsverbot alle Beschäftigten und Ehrenamtlichen ausgenommen, die keinen Kontakt zu vulnerablen Menschen haben.

Auch für große Gemeinschaftsunterkünfte - wie Obdachlosen- und Asylbewerberheime sowie Justizvollzugsanstalten - sind Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Beschäftigte, Betreiber, Ehrenamtliche sowie für Besucherinnen und Besucher vorgeschrieben.

Wie lange gelten die Schutzmaßnahmen?

Wer mindestens seit 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske außerhalb der eigenen Wohnung frühestens nach fünf Tagen wieder weglassen. Die Maskenpflicht endet aber spätestens nach zehn Tagen.

Die gleichen Zeiträume gelten auch für die Betretungs- und Tätigkeitsverbote.

Appell: Kranke sollen zuhause bleiben

Über die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen hinaus verweist Holetschek auf die dringende Empfehlung: "Wer krank ist, bleibt zuhause - wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen auch."

Der Minister appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich im Fall eines positiven Testergebnisses selbst zu isolieren. "Wem es möglich ist, der sollte beispielsweise von zuhause arbeiten und sich so weit wie möglich von anderen Personen im Haushalt fernhalten." Nach mehr als zwei Jahren Pandemie wisse jeder sehr gut, wie wir er sich und andere vor einer Ansteckung schützen könne.

Mit Corona zur Arbeit?

Mit dem Wegfall der Isolationspflicht ist ein positiver Corona-Test kein zwangsläufiger Grund mehr, der Arbeitsstelle fernzubleiben. Entscheidend für eine Krankmeldung ist die Frage, ob man Krankheitssymptome hat. Minister Holetschek rät Corona-Positiven, idealerweise von zuhause aus zu arbeiten, wenn es möglich ist (siehe oben).

Letztlich werden die Arbeitgeber jeweils entscheiden müssen, wie sie den Infektionsschutz in ihrem Betrieb gestalten und mit symptomlosen Corona-Positiven umgehen.

Was ist mit Schulen?

Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gilt laut bayerischem Kultusministeriums: "Wer krank ist, geht nicht in die Schule." Ausnahmen von den neuen Regeln seien für Schulen aber nicht vorgesehen, wie ein Ministeriumssprecher auf BR24-Anfrage klarstellte. Staatskanzleichef Herrmann sagte dazu, die sehr einschneidende Maßnahme der Isolation werde grundsätzlich aufgehoben. "Das gilt für alle Lebensbereiche und somit gilt das logischerweise auch für die Schule."

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) fügte die Empfehlung hinzu: Neben kranken Kindern sollten auch positiv getestete Schülerinnen und Schüler "sinnhafterweise zuhause" bleiben: "Es dreht sich ja nur um wenige Tage." Sollten die Eltern allerdings darauf bestehen, dass ihr Kind zur Schule gehe, "dann muss es eben dort diese wenigen Tage die Maske tragen".

Was gilt außerhalb Bayerns?

Neben Bayern haben auch drei weitere Bundesländer ein Ende der Isolationspflicht angekündigt. In Baden-Württemberg gilt es ebenfalls seit Mittwoch, in Schleswig-Holstein seit Donnerstag, Hessen folgt in der kommenden Woche. Weitere Bundesländer prüfen einen solchen Schritt noch, andere lehnen ihn bisher ab.

Scharfe Kritik kam von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): "Im Winter, bei hohen Fallzahlen, wird das riskant werden", beklagte der SPD-Politiker. Der Arbeitsplatz müsse sicher bleiben. "Zum Glück machen das nur 4 von 16 Ländern." Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von "widersprüchlichen Regelungen". Bayern liefere "ein chaotisches Beispiel" für alle Länder, die die Isolationspflicht aufgeben wollen: "Es ist in der Praxis unmöglich, vulnerable und nicht vulnerable Menschen in den Einrichtungen zu unterscheiden."

Dagegen hält es der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, für vertretbar, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte zu beenden. "Das zeigen auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen sind", sagte er der "Rheinischen Post". Isolationspflichten seien angesichts zurückgehender Infektionszahlen und überwiegend milder Krankheitsverläufe unverhältnismäßig. Wünschenswert wäre es aus Reinhardts Sicht aber, "wenn sich die Länder auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen einigen".

Mit Material von epd und dpa.

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