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Wölfe im Bayerischen Wald

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Aktionsplan Wolf: Abschuss als letztes Mittel erlaubt

Die Staatsregierung hat ihren Wolf-Aktionsplan auf den Weg gebracht. Problematische Tiere können künftig geschossen werden, wenn sie sich verhaltensauffällig benehmen. Von Nikolaus Neumaier

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Es hörte sich ein bisschen nach dem Ende einer Wolfswillkommenskultur an, aber Ministerpräsident Markus Söder machte auch deutlich, dass es um eine Abwägung gehe zwischen Artenschutz auf der einen Seite und dem Schutz der Menschen und ihrer wirtschaftlichen Interessen auf der anderen.

Sicherheit geht vor

So sprach Söder nach der Kabinettssitzung von einem Lösungsangebot, das man mache. Es gehe weder um Hysterie noch um Romantik, meinte der Ministerpräsident und sagte: "Wir sind sehr immer am Erhalt von Arten interessiert aber der Schutz von Menschen und Weidetieren ist ein genauso, wenn nicht deutlich höheres Schutzgut. Und deswegen ist uns wichtig, dort wo Schäden entstanden sind sie zu ersetzen und dort, wo keine entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können, halten wir es auch für notwendig und möglich über Entnahmen zu reden."

Abschuss nur bei verhaltensauffälligen Wölfen

Der streng geschützte Wolf darf aber nur dann geschossen werden, wenn ein Tier verhaltensauffällig ist. Und auch nur dann, wenn keine Prävention mehr möglich ist, meinte Umweltminister Marcel Huber und sagte: "Aus diesem Grund gehen wir an die Grenzen dessen, was das EU-Recht hergibt unter völliger Einhaltung Selbigen. Wenn ein verhaltensauffälliger Wolf Menschen bedroht. Wenn Wölfe vor Kindergärten rumlaufen. Solche verhaltensauffälligen Tiere müssen entnommen, müssen getötet werden."

Vor einem Abschuss sollen aber Präventivmaßnahmen angewandt werden. Das umfasst die Beratung, den Einsatz von Herdenschutzhunden, aber auch die Einzäunung. Den Einsatz von Zäunen sahen aber Ministerpräsident wie auch Umweltminister skeptisch, vor allem, dann, wenn es sich um hoch gelegene Almweiden handelt. "Es gibt Regionen, in denen eine Prävention nicht möglich ist", sagte Marcel Huber.

Derzeit geringe Gefährdung durch den Wolf - kein Rudel im Alpenraum

Der Minister sprach von einem sehr geringen Risiko durch den Wolf. Derzeit gebe es nur im Bayerischen Wald und auf zwei nordbayerischen Truppenübungsplätzen Wolfsrudel. Nicht aber im Alpenraum. Probleme werden außerdem eher von standorttreuen Tieren erwartet, nicht aber von Durchwanderern, die ohnehin viel zu schnell unterwegs sind: "Es geht um standorttreue Tier und es geht vor allem um Rudel. Wenn es dann soweit kommen sollte, … wird man diese Bedrängung schon vor dem Riss als Anlass nehmen", sagte Huber. Laut Umweltminister mussten im vergangenen Jahr auch nur geringe Summen an Entschädigung durch Übergriffe sogenannter großer Beutegreifer gezahlt werden. Der Minister sprach von ca. 6.000 Euro, die letztes Jahr an Tierhalter ausgezahlt wurden.

Nur Naturschutzbehörden dürfen Genehmigung zum Abschuss geben

Die Entscheidung über einen möglichen Abschuss bleibt den Naturschutzbehörden vorbehalten. Diese sollten sich aber mit den örtlichen Jägern abstimmen. Umweltminister Huber warnte jedoch vor einem eigenmächtigen Vorgehen von Wolfsgegnern, "denn wer einen Wolf über den Haufen schießt, begeht eine Straftat."

Zustimmung bei Naturschutzexperten der Grünen

Aus den Reihen der Opposition kam durchaus Zustimmung. So nannte der Biologe und Naturschutzexperte der Grünen, Christian Magerl, Abschüsse berechtigt und meinte: "Als ultima ratio ja. Sollte es Probleme geben, haben wir mit dem Paragrafen 45 Bundesnaturschutzgesetz eine ausreichende Regelung." Vorher, so Magerl, müsste man aber andere Maßnahmen ergreifen und solle auch nicht gleich an Abschuss denken, sondern es begrüßen, wenn ein ausgerottetes Tier wieder langsam zurückkehre.

"Man soll nicht gleich mit dem Abschuss daherkommen", sagte Magerl und forderte auch ein europäisch, abgestimmtes Monitoring.