Dem Landtagsausschuss für Kommunale Fragen lagen mehrere Änderungsanträge zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vor. Einige davon wurden mit der nötigen Mehrheit verabschiedet.
Tarnlisten werden erlaubt
Sogenannte "Tarnlisten" sind künftig eindeutig zulässig. In einigen Städten und Gemeinden waren Parteien zum Teil mit mehreren Listen angetreten. In einigen Fällen hatten sich die Parteimitglieder in den Kommunen tatsächlich so zerstritten, dass sie nicht auf eine gemeinsame Liste wollten, in anderen Fällen wollten Parteien durch die Kandidatur von gleich mehreren Listen ein besseres Gesamtergebnis erzielen.
Das Wahlalter bleibt - das Auszählungsverfahren nicht
Abgelehnt wurde der Antrag der Opposition, das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre zu senken. Vom Tisch ist auch die Rückkehr zum d´Hondtschen Auszählverfahren bei Kommunalwahlen. Dieses wird in der Regel von den großen Parteien bevorzugt. Jetzt steht fest: In Bayern werden die Mandate künftig nach der Schepers-Methode verteilt. Hierbei werden kleinere Gruppierungen zwar leicht bevorzugt, allerdings liegt die Hürde für den ersten Sitz deutlich höher als nach dem alten Verfahren.
Schwierige Auszählungsmethoden
Das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers zur Ermittlung der Sitzverteilung wird seit 2008 auch bei Bundestagswahlen eingesetzt. Ursprünglich hatte die Landtags-CSU sich dafür eingesetzt, die Sitze nach Kommunalwahlen wieder nach dem sogenannten d'Hondt-Verfahren zuzuteilen. Das Verfahren steht aber in der Kritik, größere Parteien zu bevorzugen.
Das Problem ist, dass sich Wahlergebnisse nie exakt in Mandate umrechnen lassen und einfache Auf- oder Abrundungen das Ergebnis zu stark verfälschen würden. Daher wird versucht, mit komplizierten mathematischen Verfahren eine möglichst genaue Annäherung zu erreichen. Seit der Kommunalwahl 2013 wird in Bayern die Sitzverteilung in kommunalen Gremien mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet. Davor wurde bereits das d'Hondt-Verfahren genutzt.