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#faktenfuchs: Abschiebungen - Wie weit darf Bayern gehen?

Ein neuer Asylplan soll heute im Kabinett beschlossen werden. Er sieht vor, dass die Staatsregierung eigene Abschiebeflüge organisiert und Flüchtlinge an der bayerischen Grenze zurückweist. Ist das rechtlich zulässig? Von Jenny Stern und Lisa Weiß

Mit dem neuen Asylplan von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will Bayern eigene Abschiebeflüge mit gecharterten Maschinen organisieren, Flüchtlinge an der bayerischen Grenze zurückweisen und Erstaufnahmeeinrichtungen in Ankerzentren umfunktionieren. Aber wie soll das umgesetzt werden?

Bayerische Abschiebungen mit gecharterten Flügen?

Für Abschiebungen sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig, sie arbeiten aber momentan mit dem Bund zusammen: In der Regel bringen Landespolizisten die Menschen, die ausreisen müssen, zum Flughafen und übergeben sie dort an die Bundespolizei. Denn die Rückführung der Menschen in ihre Heimatländer oder andere Staaten ist Aufgabe des Bundes. Bayern dürfte zwar Flugzeuge chartern und die Ausreisepflichtigen dort hineinsetzen, schätzt der Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz die Situation ein. Beim Flug selbst aber müssten nach aktueller Gesetzeslage Bundespolizisten mit an Bord sein. Ministerpräsident Söder hat dafür aber offenbar zusammen mit dem Bund eine Lösung gefunden:

"Das ist einvernehmlich geklärt worden, das macht dann die bayerische Polizei." Ministerpräsident Markus Söder

Der Asylanwalt Hubert Heinhold von ProAsyl sieht darin ein Problem, denn ein Bundesland dürfe im Ausland überhaupt nicht tätig werden: Würde die Einreise eines abgelehnten Asylbewerbers von den Behörden zum Beispiel in Afghanistan plötzlich doch nicht genehmigt werden, dürften die bayerischen Polizisten nicht im Namen der Bundesrepublik verhandeln. Anders sähe das Szenario bereits aus, wenn Bayern Unterstützung von Bundespolizisten bekommen würde. Die Ausbildung der sogenannten Personenbegleiter Luft laufe aber nicht von heute auf morgen, weiß der Chef der Bundespolizeigewerkschaft Ernst Walter. Man benötige Ausbilder und Ausbildungstätten. Wer sie zahlt oder woher das Personal kommt, ist noch nicht geklärt.

Dürfen bayerische Polizisten Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen?

Der Grenzschutz ist zunächst einmal Aufgabe der Bundespolizei. Sie könnte aber von den Ländern im Einvernehmen mit dem Bund ausgeübt werden, so Ulrich Becker vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Die beiden könnten eine Vereinbarung treffen, die die Zuständigkeit verschiebt. In Bayern gibt es das - mit München als Ausnahme - zum Beispiel für die Kontrollen an Flughäfen. Allerdings kann sich Becker nicht vorstellen, dass der Bund ganz allgemein auf seine Zuständigkeiten an den bayerischen Landesgrenzen verzichten würde. Noch eindeutiger drückt es Asylrechtler Heinhold aus: "Bayern kann sich keine Bundeszuständigkeiten anmaßen."

Kann Bayern im Alleingang Ankerzentren einrichten?

Die Idee hinter den Ankerzentren ist: Asylanträge sollen möglichst schnell bearbeitet werden, weil alle Behörden vor Ort sind. Ein Alleingang Bayerns ist nach Einschätzung Beckers deshalb nicht möglich. So brauche jedes Ankerzentrum auch eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - und deren Einrichtung liegt in der Hand des Bundesinnenministeriums. Eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sei also notwendig - zumal über die Ausgestaltung der Ankerzentren auf Bundesebene noch gestritten werde, so Becker: "Da geht es auch um Symbolpolitik und politische Positionierung."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagt zu den Ankerzentren:

"Es ist die Koordinierung, die Zusammenarbeit von Landes- und Bundesbehörden. Aber diese Einrichtungen werden in Bayern jedenfalls weiter vom Freistaat Bayern betrieben." Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)

Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Bayern sollte in diesem Fall kein Problem sein. Denn auch Bundesinnenminister Horst Seehofer will Ankerzentren.