Abschiebeflug

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Abschiebung aus Manching: Anti-Folter-Stelle erhebt Vorwürfe

Hartes Vorgehen bei Abschiebungen begründen Behörden meist mit der Durchsetzung geltenden Rechts. Ein Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter über eine Abschiebung aus Manching wirft ein anderes Licht. Von Michael Olmer

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

1. August 2017 gegen 5:40 Uhr am Morgen: Versuch Nummer drei, eine albanische Familie aus dem Sonderzentrum in Manching abzuschieben. Als Mitglied der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter ist auch Psychiaterin Margret Osterfeld anwesend. Exklusiv äußert sie sich nun als Mitglied der unabhängigen Beobachterstelle gegenüber dem BR über die Vorfälle.

"Also, die Mutter hat sofort geschrien, auch das große Mädchen hat erstmal geweint und war verschreckt", berichtet Margret Osterfeld, Psychiaterin, Mitglied der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. "Und Ina hat geweint, war verängstigt und war verstört."

Zwei Abschiebeversuche der Familie wurden auf Anraten von Medizinern an Flughäfen in München und Frankfurt abgebrochen. Beim dritten Versuch dabei sind diesmal neben Vertretern des Jugendamts auch vier Delegierte der unabhängigen Beobachterstelle, die in Deutschland auf der Basis eines Zusatzprotokolls der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen eingerichtet wurde. Die Anti-Folter-Stelle besucht Gefängnisse, Psychiatrien, beobachtet Vorgänge, die mit staatlichen Zwangsmaßnahmen sowie Strafen zu tun haben, will durch Berichte vorbeugend gegen mögliche Missstände wirken. Auch um physische wie psychische Formen der Erniedrigung geht es, und auf solche macht auch der Bericht im Rahmen dieser Abschiebung aus Manching aufmerksam.

Umfangreiche Krankenakte nach zwei Abschiebeversuchen

Zur Ausgangslage am 1. August im letzten Jahr: Die Klage gegen den abgelehnten Asylantrag der Familie war längst abgewiesen. Es ging beim erneuten Abschiebeversuch aber weiterhin um die Feststellung möglicher gesundheitlicher Risiken am Tag der Rückführung. Denn eigentlich sollte die Mutter mit schwerer Depression erneut in ein Krankenhaus, sie war schon beim ersten Abschiebeversuch psychisch zusammengebrochen. Bei der zweijährigen Tochter Ina hatte die erste Maßnahme zu einer posttraumatischen Belastungsstörung geführt. Für sie stand eine weitere Untersuchung im Münchner Kinderzentrum an. Der Vater war zum Zeitpunkt der Abholung nicht in der Unterkunft.

"Da spielt auf einmal die gesundheitliche Frage gar keine Rolle mehr"

Als voreingenommen bezeichnet Margret Osterfeld, die den Bericht der Nationalen Stelle mit verfasste, das Verhalten der Ausländerbehörde und des von ihr beauftragte Begleitarztes am Morgen der Abschiebung. Was ihr aufgefallen sei, war: "Die Art und Weise, wie offensichtlich schon vor Betreten dieses Raumes sowohl von der Ausländerbehörde als auch von diesem Arzt aus klar war, dass die Familie sowieso abzuschieben ist", so Osterfeld. "Also, da spielt auf einmal die gesundheitliche Frage gar keine Rolle mehr."

In ihren achtseitigen Ausführungen beschreiben die Psychiaterin und ihre Kollegen, wie die Frau in Manching im Nachthemd von den Kindern getrennt in einem Rettungswagen fahren sollte, Ängste vor Blutrache in Albanien äußert und wegen ihres "akuten Erregungszustands" auf einer Transportliege fixiert, den Wagen am Münchner Flughafen nur in einem Rollstuhl verlassen konnte, zudem Flugangst äußerte und schließlich einnässte. Mit einem Textilgurt gefesselt, wurde sie von den Polizeibeamten in einen für die Maßnahme bestellten Einzelcharter gebracht.

Auch Flughafenarzt sah Frau als nicht reisefähig an

Die Psychiaterin bemängelt, dass selbst dem beauftragten Begleitarzt der Ausländerbehörde die Frage der vermeintlichen Reisefähigkeit der Mutter nicht so klar schien, woraufhin ein Flughafenarzt konsultiert wurde. Osterfeld: "Definitiv hat dieser Arzt, der im Rahmen einer Nebentätigkeit diese Flugbegleitung machte, sich dann in Ingolstadt gar nicht mehr zur Reisefähigkeit geäußert, sondern hat die Bundespolizei angerufen und mitgeteilt, man bräuchte noch einen weiteren Arzt am Flughafen."

Die Psychiaterin berichtet gegenüber dem BR: bei der Frau, die sich gegen den Abschiebeversuch wehrte, habe es sich um eine Notfallpatientin im psychischen Ausnahmezustand gehandelt. "Es war erschreckend zu sehen, wie lange und wie viel Mühe sich drei bis vier kräftige Polizeibeamte, kann auch ne' Beamtin dazwischen gewesen sein, gemacht haben, diese Frau ein paar Stufen die Gangway raufzukriegen, also, mit Handanlegen", so Osterfeld. Wie sehr sich die Frau gewehrt habe, habe ihren Ausnahmezustand aus psychiatrischer Sicht erwiesen.

Wäre sie für die Maßnahme verantwortlich gewesen, sagt die Frau von der Anti-Folter-Stelle gegenüber dem BR, hätte sie diese irgendwo zwischen Manching und der Rollbahn des Münchner Flughafens abgebrochen. Gegen eine Fortsetzung der Abschiebung sprach sich dann auch der Arzt am Münchner Flughafen aus, der die Frau für nicht reisefähig erklärte.

Bundesinnenministerium weist Kritik zurück

Aus dem Bundesinnenministerium heißt es in einer Antwort an die Delegation der unabhängigen Beobachterstelle, man sei bei Übergabe der Frau an die Bundespolizei von einer "als reisefähig" eingestuften Rückzuzuführenden ausgegangen. Vorherige Abschiebeversuche seien "aufgrund des Verhaltens der Eltern" gescheitert. Durch eine freiwillige Ausreise hätten sich diese zudem die Umstände ersparen können.

Bayerisches Innenministerium: "Einwandfrei rechtsstaatliche Maßnahme"

Das Bayerische Innenministerium beruft sich gegenüber dem BR weitgehend auf seine elfseitige Gegendarstellung an die Anti-Folter-Stelle. Ihr seien die Kritikpunkte der unabhängigen Beobachter "umfassend ausgeräumt". Es habe sich um eine "rechtsstaatlich einwandfreie Maßnahme" gehandelt, heißt es aus der Behörde. Einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung der Betroffenen müsse im Zweifel mit effektiven Mitteln gegengesteuert werden.

"Die Abschiebung ist bei Vorliegen einer gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkung der abzuschiebenden Person von den bayerischen Ausländerbehörden gegebenenfalls so zu gestalten, dass einer gesundheitlichen Gefährdung der Person durch die Abschiebungsmaßnahme wirksam begegnet werden kann." Aus der Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums an die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Genau dies ist aber aus Sicht der Anti-Folter Stelle nicht im rechtsstaatlichen Rahmen gelungen. Das Anliegen einer staatlichen Behörde, ungehindert abzuschieben, könne, so die unabhängigen Beobachter, nicht höher gewichtet werden als der Schutz einer behandlungsbedürftigen Mutter von drei Kindern. "Es gibt aus meiner Sicht und auch in unserer Verfassung Grenzen für das, was man einem Menschen zumuten kann", so Psychiaterin Osterfeld.

Anti-Folter-Stelle sieht Menschenwürde und Kindeswohl missachtet

Die letzten Endes ergriffene Maßnahme, die Frau in ihrem Zustand im eingenässten Nachthemd abzuschieben, sei "unwürdig und erniedrigend" gewesen, heißt es im Bericht der Anti-Folter-Stelle. Angeprangert wird im Bericht auch eine Missachtung des Kindeswohls - etwa, dass die zwölfjährige Tochter während der Abschiebung zum Übersetzen herangezogen wird, da der Vater nicht anwesend ist.

Kritisiert wird auch, dass beim ersten Abschiebeversuch im März 2017 der 14-jährige Sohn noch in der Unterkunft in Manching gefesselt wurde. Ausführungen der bayerischen Landespolizei, wonach es beim Jungen "aufgrund seines andauernden aggressiven Verhaltens" zu dieser Maßnahme gekommen sein soll, lassen die Verfasser des Berichts der Anti-Folter-Stelle nicht gelten. Dies sei keine hinreichende Erklärung, einem Minderjährigen Fesseln anzulegen. Der bayerischen Polizei gilt aber auch die einzig positive Erwähnung des gesamten Berichts der Anti-Folter-Stelle: sie habe sich, jedenfalls bei der dritten Abschiebemaßnahme, mit Geduld darum bemüht, "auf die abzuschiebenden Personen positiv einzuwirken und ihre Kooperation beim Packen ihrer Sachen zu erreichen."

Eilantrag gegen Abschiebung war erst nach dem Start des Flugzeugs abgelehnt

Ein Antrag der Anwältin der Familie auf amtsärztliche Klärung lag nach Kenntnissen des BR der Ausländerbehörde vor, blieb aber offenbar unbeantwortet. Am Morgen der Abschiebung erreichte das Münchner Verwaltungsgericht um 10:29 Uhr ein Eilantrag derselben Anwältin, der eine sofortige Abschiebung unterbinden sollte. Etwa eine viertel Stunde später startete die Maschine.

Das Gericht lehnte den Antrag der Anwältin ab. Der Flughafenarzt, der eine Reisefähigkeit der Frau verneinte, findet im Gerichtsbeschluss keine Erwähnung. Vom Facharzt der Frau heißt es im Gerichtsbeschluss, er sei für "Gefälligkeitsgutachten amtsbekannt". Als die Entscheidung des Gerichts am Mittag vorlag, befand sich die Maschine längst in der Luft in Richtung Tirana. Laut Auskunft des Gerichts an den BR sei der Beschluss aus Zeitmangel ohne eigene weiterführende Ermittlungen zustande gekommen.

Viele Fragen sind weiterhin offen

Das Bayerische Innenministerium erklärt auf BR-Anfrage, als der Eilantrag die zuständige Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern erreichte, sei "bereits das Boarding der Familie erfolgt". Es habe keine Mitteilung durch das Gericht gegeben, dass von weiteren Maßnahmen bis zur richterlichen Entscheidung abzusehen sei. Das Verwaltungsgericht München erklärt erneut, man habe ohne Vorkenntnis der Uhrzeit des Abflugs die "Priorität" darin gesehen, zu einer möglichst schnellen "inhaltlichen Bewertung und abschließenden Sachentscheidung" zu gelangen.

"Laut Bericht der 'Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter' (dort Seite 4) war das Flugzeug mit der Familie 'um 10.45 Uhr in der Luft'. Zwischen Antragseingang bei Gericht und Abflug lag also nur eine Viertelstunde. Selbst ein sofortiger Anruf nach Kenntnisnahme des Antrags durch das Gericht hätte also bei realistischer Betrachtung nicht mehr dazu geführt, dass die Maschine nicht startet. Bei dieser Sachlage besteht keine Veranlassung, im Nachhinein zu diskutieren, ob, wann, mit welchem Ziel etc. nach Antragseingang eine Kontaktaufnahme zwischen Antragsgegner und Gericht erfolgte oder hätte erfolgen müssen." Stellungnahme des Münchner Verwaltungsgerichts an den BR  

Aus Sicht der Beobachter der Anti-Folter-Stelle steht fest, dass der zum Zeitpunkt der Abschiebung maßgebliche Gesundheitszustand der Frau nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Bei widerstreitenden ärztlichen Auffassungen während einer Abschiebung solle diese ausbleiben, "um die Gesundheit der betroffenen Person nicht zu gefährden."

Strafanzeige erstattet

Die Anti-Folter-Stelle bestätigt auf BR-Anfrage, was ihr Bericht zumindest andeutet: die Entscheidung, die Maßnahme ohne amtsärztliche Klärung dennoch fortzusetzen, nachdem der konsultierte Flughafenarzt die Reisefähigkeit verneint hatte: sie fiel nach Aussage der unabhängigen Beobachter im Rahmen eines Telefonats zwischen Bundespolizei und Bayerischem Innenministerium.

Nach BR-Informationen hat ein Münchner Anwalt vor kurzem Strafanzeige gegen handelnde Beamte der Bundespolizei, gegen Vertreter aus dem Bayerischen Innenministerium und gegen den von der Ausländerbehörde beauftragten Begleitarzt erstattet. Die Frau habe infolge der Zwangsmaßnahmen größere Hämatome erlitten. Die Fesselung sei erst bei Ankunft des Flugzeugs in Albanien gelöst worden. Die Maßnahme habe bei ihr zu einer akuten Belastungsstörung geführt und sei auch im Hinblick auf die Kinder traumatisierend gewesen.

Zwei der Kinder wieder in Deutschland

Die 12-jährige Tochter und ihr 15-jähriger Bruder hielten sich nach der Abschiebung mit der kranken Mutter und Schwester über Monate im Haus der Großeltern in Albanien auf, besuchten aus Angst keine Schule. Dann flüchteten sie erneut nach Deutschland, diesmal allein. Der Vater der Familie ist bis heute untergetaucht. Die beiden Kinder sind inzwischen in bayerischen Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht: als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.