Für folgende Orte gilt die Abkochanordnung: Anried, Ettelried, Engertshofen, Siefenwang, Stadel, Saulach, Reischenau, Oberschöneberg, Ried, Kühbach, Breitenbronn, Holzara, Osterkühbach und Schönebach.
Wasser abkochen und zehn Minuten abkühlen
Die Bürger dürfen laut Gesundheitsamt Leitungswasser an den betroffenen Orten nur abgekocht trinken. Das kochende Wasser muss mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputen und zum Reinigen offener Wunden sollen die Verbraucher ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden. Für Tiere und andere Zwecke kann das Leitungswasser nach wie vor verwendet werden.
Coliforme Keime im Wasser
Der Grund für die Warnung ist eine bakterielle Verunreinigung bei der Oberschöneberger Wassergruppe. Im Hochbehälter wurde ein coliformer Keim auf 100 ml nachgewiesen. Der Grenzwert liegt bei null Keimem pro 100 m. Die Ursache für die Verunreinigung ist noch nicht bekannt, deshalb ist nicht klar, wie lange die Abkochanordnung dauern wird.