Wer in Niederbayern falsch parkt und dabei kontrolliert wird, findet ab Montag statt eines klassischen Strafzettels an der Windschutzscheibe eine Bürgerbenachrichtigung mit QR-Code. Mit der sogenannten mOwi-App werde die Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten deutlich beschleunigt, vereinfacht und ins digitale Zeitalter gebracht, so die Polizei. Die App wird bereits seit Sommer im Bereich des Polizeipräsidiums München getestet.
Übergangszeit mit Zettel und App
Ganz verschwindet der herkömmliche Strafzettel aber noch nicht aus dem Polizeialltag. Die Verwendung der mOwi-App ist aktuell noch als Zusatzangebot zu sehen, soll aber langfristig das altbekannte Knöllchen vollständig ablösen, teilt die Polizei in Niederbayern mit.
Alle Daten schnell erfasst
Die App hilft den Beamten, die erforderlichen Daten zu erfassen: So wird der Standort automatisch per GPS festgestellt. Das Fahrzeugkennzeichen kann eingelesen werden. Wenn ein Betroffener vor Ort ist, können auch die Ausweisdaten per App gescannt werden. Die erfassten Daten werden in einem geschützten Bereich des Smartphones verarbeitet und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeist, heißt es. Der Verkehrsverstoß wird dann mit einem QR-Code verknüpft, der sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet.
- Zum Artikel: Pilotprojekt Digitaler Strafzettel - Münchner Polizei zufrieden
Knöllchen online zahlen
Betroffene können dann den QR-Code mit ihrem Handy scannen oder manuell das Online-Portal aufrufen und so sofort den vorgeworfenen Tatbestand einsehen. Anschließend besteht die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld per Onlinebanking sofort zu begleichen. Wer kein Smartphone oder keinen Computer hat, kann mit der Bürgerbenachrichtigung persönlich zur Polizei kommen, um die Verwarnung dort zu bezahlen oder weitere Informationen zu bekommen.
Strafzettel kommt auch per Post
Wenn man das Online-Angebot nicht nutzen möchte oder wenn sich die Bürgerbenachrichtigung nicht mehr an der Windschutzscheibe befinden sollte, erhält der Halter des betroffenen Fahrzeugs eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß. Mehrkosten entstehen deswegen nicht. Erst wenn auf diese schriftliche Benachrichtigung innerhalb einer gesetzten Frist weiterhin keine Reaktion des Betroffenen erfolgt, können im Rahmen eines dann erforderlichen Bußgeldverfahrens zusätzliche Gebühren und Auslagen anfallen.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!