Kanufahrer auf dem Schwarzen Regen
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Kanufahrer auf dem Schwarzen Regen

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Ab Mai neue Regeln für private Boote auf dem Schwarzen Regen

Das Landratsamt Regen hat neue Auflagen für private und gewerbliche Bootsfahrten auf dem Schwarzen Regen herausgegeben, die ab Mai gelten. Ganz so streng wie ursprünglich geplant sind diese nicht - zunächst stand ein komplettes Fahrverbot im Raum.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die neuen Auflagen für private Kanufahrten auf dem Fluss Schwarzer Regen im Bayerischen Wald, die am 1. Mai gelten, kommen nicht ganz so streng wie ursprünglich geplant. Wie das Landratsamt Regen bekannt gegeben hat, hatte es zahlreiche Einwände gegen eine Änderung der Verordnung gegeben.

Geplantes Fahrverbot kommt nicht

Vor allem das geplante Fahrverbot vom 1. April bis 15. Juli, also in der Brut- und Laichzeit geschützter Vögel und Fische für private Boote, war kritisiert worden. Das Fahrverbot für diese Zeit wird es nun vorerst auch nicht geben, die Boote dürfen also fahren. Aber das Landratsamt will bis Ende 2026 die Entwicklung bedrohter Arten wie zum Beispiel die des Huchen und die des Flussuferläufers beobachten. Geplant ist auch eine Erhebung "zum Störverhalten privater Bootfahrer", so das Landratsamt.

Strengere Regeln bei niedrigem Pegelstand

Strenger werden die Regeln für das private Kanufahren bei niedrigem Pegelstand. Bisher durften die Boote bis zu einem Flusspegel von 58 beziehungsweise 62 Zentimeter fahren. Künftig ist schon ab einem Pegelstand von 70 Zentimetern Schluss und auch dann, wenn die Wassertemperatur über 21,5 Grad liegt, das Wasser also zu warm wird. Grund für das Fahrverbot ist, dass Niedrigwasser und hohe Wassertemperaturen für die Fische stressig sind und Bootfahren sie dann zusätzlich belasten würde.

Bootfahren ist tagsüber erlaubt

Weitere Regeln, die früher schon galten, gelten weiterhin. So darf man nur tagsüber zwischen 10 und 18 Uhr auf dem Schwarzen Regen Bootfahren und Kiesbänke nicht betreten. Die genauen Regeln finden Kanufahrer auf der Homepage des Landkreises Regen. Dort wird auch täglich eine grüne oder rote Ampel für das Bootfahren geschaltet, rot zum Beispiel für die Zeiten mit niedrigen Flusspegel.

Erlaubt sind generell nur kleine Boote ohne Motor. Stand-Up-Paddeln bleibt komplett verboten. Für das gewerbliche Bootfahren auf dem Schwarzen Regen, also das Fahren mit Booten, die man sich bei Kanuverleihern ausleiht, gelten weiterhin strengere Regeln, unter anderem ein generelles Fahrverbot zwischen dem 1. April und dem 15. Juli.

Rückzugsgebiet für Tier- und Pflanzenarten

Der Schwarze Regen ist ein beliebter, naturnaher Fluss im Bayerischen Wald, der aber auch für viele Tier-und Pflanzenarten ein wichtiges Rückzugsgebiet ist. Die Einschränkungen gelten auf dem Flussabschnitt zwischen Zwiesel und Schnitzmühle bei Viechtach. Keine solchen Einschränkungen gibt es für den Flussabschnitt ab Viechtach bis zum Blaibacher See, weshalb viele Freizeitsportler und Kanuverleiher inzwischen dorthin ausweichen.

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Das Gebiet am Schwarzen Regen wird auch "Bayerisch Kanada" genannt

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