Im Frühjahr hat das Video eines tschechischen Geschäftsmannes für Empörung gesorgt, der mit über 400 km/h über die Autobahn zwischen Berlin und Hannover raste. Er veröffentlichte ein Video der Fahrt auf YouTube und erzielte Millionen Aufrufe.
Für die Polizei sind solche Raser eine echte Herausforderung, besonders auf Strecken, auf denen es keine Tempolimit gibt - wie zum Beispiel auf der A94 zwischen München und Passau. Auf YouTube finden sich regelmäßig Videos, in denen Raser damit prahlen, wie schnell sie über die kurvige Strecke jagen. Immer wieder liefern sie sich dabei Wettrennen bei 200 Stundenkilometern. Nicht selten kommt es zu Unfällen.
Tödlicher Unfall mit 200 Kilometern pro Stunde
Reinhard Rudolph, der Leiter der Autobahnpolizeistation Mühldorf, ist für diesen Autobahnabschnitt bei Mühldorf zuständig. Er zeigt auf seinem Computer, was bei solchen Rasereien passieren kann. So wurde ein roter Sportwagen im Jahr 2017 in zwei Teile zerrissen, als er gegen die Leitplanke prallte.
Nach den Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei war der Fahrer des Sportwagens mit etwa 200 km/h unterwegs, als er einem anderen Auto auszuweichen versuchte, dessen Fahrer einen Lkw überholen wollte. Bei dem Manöver verlor der Sportwagenfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug. "Der Fahrzeugführer ist aus dem Fahrzeug geschleudert worden und sofort verstorben. Das ist ein tragischer Unfall gewesen", so Rudolph. Die Unfallursache: massiv überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit.
Die Hälfte eines Sportwagens, der 2017 an einer Leitplanke zerschellte, als mit rund 200 Stundenkilometern die Kontrolle über sein Auto verlor.
Bei Tempo 180 wird es den Polizisten mulmig zumute
Bei einer Streifenfahrt auf der A94 bei Mühldorf am Inn erläutert Rudolph, was angepasste Geschwindigkeit bedeutet. Wenn viel Verkehr herrscht und Lkw oder Kurven die Sicht nach vorne einschränken, solle man auch auf der linken Spur nicht mehr als 20 km/h schneller fahren als die Fahrzeuge auf der rechten Spur.
Nur wenig später wird das zivile Streifenfahrzeug, am Ende eines Rastplatzes stehend, von einem Mercedes überholt. Er schießt förmlich an dem stehenden Streifenwagen vorbei. Geschätztes Tempo: 190 km/h. Viel zu schnell, finden die Polizisten, und beschließen, mit dem Fahrer zu reden. Doch erst einmal müssen sie ihn dafür einholen, was gar nicht so leicht ist, erklärt Rudolph: "Wir holen nicht das letzte aus unserem Fahrzeug raus, es gibt auch eine Grenze, wo wir sagen, dass es zu gefährlich ist."
Mindestabstand unterschritten - Beweis mit spezieller Technik
Es dauert einige Minuten, bis die Polizeibeamten den Schnellfahrer eingeholt haben. Nach einem kurzen langsameren Abschnitt im Tunnel Ampfing beschleunigt der Mercedes bei relativ dichtem Verkehr wieder. Bei Tempo 180 wird es den Beamten mulmig zu mute, doch als sie sehen, dass der Fahrer des Mercedes nun auch gegen die Mindestabstandsregel (halber Tacho) verstößt, entscheiden sie sich dranzubleiben.
Per Leuchtschriftanzeige fordern sie den Fahrer auf, an der nächsten Ausfahrt zu halten. Der junge Mann gibt an, dass er seine Großmutter besuchen will und spät dran sei. Dank seiner Einsicht kommt er mit einer Ermahnung davon. Rudolph hofft, dass dieses eindringliche Gespräch bei dem Fahrer nachhallt, er in einer ruhigen Minute noch mal darüber nachdenkt und seinen Fahrstil künftig den Verkehrsverhältnissen anpasst.
Denn eigentlich hätte ein Fahrverbot erfolgen können, weil der Fahrer des Mercedes bei Tempo 180 weniger als 90 Meter Abstand gehalten hat. Diese gefährliche Unterschreitung des Mindestabstands muss die Polizei allerdings vor Gericht mit geeichten Videoaufnahmen beweisen. Ein solche Videokamera ist nicht immer an Bord. Aber die Raser müssen sich darauf einstellen, dass jedes Fahrzeug eine Zivilstreife der Polizei mit Beweissicherungstechnik an Bord sein kann.
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Die Polizei appelliert an die Vernunft, in dem sie Raser direkt von der Autobahn zum Gespräch bittet
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