Im wahrsten Sinne teuer bezahlen muss ein Freisinger für den Heimtransport seiner Enkel. Der 62-Jährige wollte die Kinder, die nach Angaben der Polizei "im Freisinger Hinterland" wohnen, gegen 23 Uhr nach Hause fahren.
Keine Ausnahme von Corona-Regeln
Für so etwas gibt es aber keine Ausnahme von der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Mann hätte um 21 Uhr schon wieder daheim sein müssen. 500 Euro Bußgeld sind in solchen Fällen vorgesehen - "also kein Kavaliersdelikt", wie die Polizei dazu anmerkt.
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