Luftaufnahme des Schwimmbads "Caprima"
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3G-Regel: In Dingolfing wird sie schon umgesetzt

3G-Regel: In Dingolfing wird sie schon umgesetzt

Geimpft, genesen und getestet - Das ist die 3G-Regel. Sie gilt seit heute in Bayern ab einem Inzidenzwert von 35. Erfahrungen damit gibt es bereits im Dingolfinger Schwimmbad Caprima.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Seit Montag gilt in ganz Deutschland die sogenannte 3G-Regel, sobald der Inzidenzwert von 35 überschritten wird. Zutritt zu bestimmten Innenbereichen erhält demnach nur, wer vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. In Dingolfing gilt diese Regel schon länger, das liegt an den hohen Infektionszahlen der vergangenen Wochen.

  • Zum Artikel: 3G und Ampel - Söders Kehrtwende in der Inzidenz-Bewertung

Wellenbad fast menschenleer

Eigentlich sollte an diesem Vormittag im Dingolfinger Schwimmbad Caprima zum ersten Mal in der neuen Woche das Geräusch der "Welle" erklingen. Auf das Wellenbad ist die Stadt besonders stolz. Doch das größte Becken des Hallenbads ist fast menschenleer, drei Schwimmer ziehen ihre Bahnen. Es sind Sommerferien, normalerweise wäre spätestens in diesem Moment das Becken bis auf den letzten Platz voll.

Strenge Zutrittsbedingungen - "ein Ärgernis"

Dass kaum etwas los ist, liegt einmal mehr an Corona. Die strengeren Zutrittsbedingungen haben die Atmosphäre im Schwimmbad stark beeinflusst, berichtet Betriebsleiter Georg Bayer: "Der Stimmungsumschwung war frappierend. Das erste Ärgernis findet an der Kasse statt und zieht sich dann durch den ganzen weiteren Besuch".

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Wo die 3G-Regel greift

Diskussionen und Übergriffe an der Kasse

Schon an der Kasse ist ein Nachweis fällig - für die Besucher kommt es deshalb zu vielen Fragen: Welcher Test wird anerkannt? Und: Gilt die Testpflicht auch für Kinder? Das erhöht den Aufwand für das Schwimmbadpersonal enorm, berichtet Betriebsleiter Bayer. Die "Flut an Regelungen" sei für die Kunden nicht mehr nachvollziehbar. Das hat schon zu vielen Diskussionen an der Kasse geführt und zu unschönen Übergriffen.

"Nach Rücksprache mit den Kassendamen gab es vermehrt Zwischenfälle, bei denen der Badegast die Regelungen - gerade mit der Testpflicht - nicht akzeptiert hat. Und da gab es auch Beleidigungen, da geht es ins Persönliche." Georg Bayer, Betriebsleiter Caprima Dingolfing

Umfassende Informationen sollen Ärger verhindern

Das Caprima informiert deswegen umfassend über die Einlassbedingungen. Ein negativer PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest gilt sogar nur 24 Stunden. Kinder sind bis zu ihrem sechsten Geburtstag von der Regelung ausgenommen, danach müssen auch sie einen Test vorlegen.

Badegäste auch mit Verständnis

Eine junge Caprima-Besucherin findet das in Ordnung, ihre Kinder seien längst ans Testen gewöhnt: "Es macht ihnen nichts aus, sie mussten das auch in der Schule schon immer machen". Für sie sei die neue 3G-Regel kein Grund, nicht ins Schwimmbad zu gehen.

Eine Frau, die sich mit ihren Töchtern am Kinderbecken aufhält, stimmt zu - sie sei ohnehin geimpft: "Deswegen war es für uns kein Problem zu sagen, wir fahren wohin, wo man dann etwas vorzeigen muss". Sie fügt aber auch hinzu: "Natürlich wäre es schöner, wenn man das nicht machen müsste".

Das findet auch Betriebsleiter Georg Bayer - auch wenn er davon ausgeht, dass die 3G-Regel ihn und das Dingolfinger Caprima noch über Monate begleiten wird.

Geimpft, genesen und getestet - Das ist die 3G-Regel. Sie gilt seit Montag in Bayern ab einem Inzidenzwert von 35. Erfahrungen damit gibt es bereits im Dingolfinger Schwimmbad Caprima.
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Geimpft, genesen und getestet - Das ist die 3G-Regel. Sie gilt seit Montag in Bayern ab einem Inzidenzwert von 35.

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