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Fund auf Handy eines 33-Jährigen: 390.000 rechtsradikale Bilder

Die Polizei hat auf dem Handy eines 33-Jährigen aus dem Kreis Straubing-Bogen rund 390.000 Bilddateien mit überwiegend rechtsradikalem Hintergrund entdeckt. Jetzt läuft ein Großverfahren gegen mehrere Hundert Beschuldigte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Zuge eines anderen Verfahrens, bei dem es ursprünglich um die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten ging, hat die Polizei das Handy eines 33-Jährigen aus dem Kreis Straubing-Bogen ausgewertet. Darauf waren rund 390.000 meist rechtsradikale Bilder. Und es gibt mehrere Hundert andere Beschuldigte.

Verdächtige auch aus dem benachbarten Ausland

Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg im Juni 2021 in einem Sammelverfahren ermittelt, wegen Verdachts auf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Das teilte die Polizei am Donnerstag mit. Dabei seien Beamte auf sogenannte Hassrede-Dateien in dem Mobiltelefon des 33-Jährigen gestoßen. Dabei handelte es sich unter anderem um Bilder von Hakenkreuzen, Adolf Hitler oder antisemitischen Äußerungen.

Seit April 2022 liefen deswegen Ermittlungen, insbesondere gehe es um den Verdacht auf Volksverhetzung sowie auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Es gebe weitere Beschuldigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Gegen den 33-Jährigen sei bereits eine Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro wegen Volksverhetzung verhängt worden, teilte die Polizei mit.

Gut 500 Strafanzeigen wegen rechtsradikaler Bilder und Videos

Seit Beginn der Ermittlungen seien Bild- und Videodateien mit meist rechtsradikalem Hintergrund innerhalb von Chatgruppen verschickt, ausgetauscht und somit öffentlich gemacht worden, hieß es. Es gebe gut 500 Strafanzeigen, die an die jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften weitergegeben worden seien. Laut Polizeipräsidium Niederbayern seien einige Anzeigen schon abgeschlossen und entweder eingestellt oder mit Geldstrafen geahndet worden. Freiheitsstrafen habe es wohl keine gegeben, so die Polizeisprecherin.

Zudem seien drei Ermittlungsverfahren wegen Vorliegens von Bilddateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhaltes aufgenommen worden.

Hassrede vor allem in den sozialen Netzwerken

Sogenannte Hassrede findet sich vor allem in sozialen Netzwerken. Ihre Inhalte stellen eine Form von Gewalt dar, die durch Sprache, Worte, Bilder und Videos Ausdruck findet, wie die Polizei erläuterte.

Solche Kommentare könnten extremistisch, rassistisch, antisemitisch, sexistisch, homophob, holocaustverleugnend oder gewaltverherrlichend sein und beispielsweise Einzelpersonen oder Personengruppen aufgrund Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, sozialen Status, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung oder sexueller Orientierung beleidigen oder bedrohen.

mit Informationen von dpa

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