Am 14. März war in der Aufnahmeeinrichtung die Situation eskaliert, als Beamte einen Bewohner für eine geplante Abschiebung abholen wollten. Andere Asylbewerber hielten die Polizisten davon ab.
Später rückte die Polizei mit Verstärkung durch Bereitschaftsbeamte wieder an. Die dabei festgenommenen Bewohner stammten überwiegend aus Gambia. Sie saßen seit 15. März in Untersuchungshaft – verteilt auf mehrere JVAs. Jetzt hat die Ausburger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Haftbefehle aufgehoben.
Geldstrafen ausgesprochen
Gegen 17 Beschuldigte zwischen 21 und 33 Jahren wurden Strafbefehle wegen Landfriedensbruchs und in zwei Fällen auch wegen anderer Taten wie Sachbeschädigung, Beleidigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vom Gericht erlassen. Falls die Beschuldigten die Geldstrafen zwischen 80 und 110 Tagessätzen nicht hinnehmen, könnte es zu Prozessen am Amtsgericht in Augsburg kommen.
Staatsanwaltschaft: U-Haft für Heranwachsende ausreichende Maßnahme
Gegen zehn Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren wurden zwar zunächst beim Augsburger Jugendgericht Anklagen erhoben. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Julian Küffer hat das Gericht die U-Haft als ausreichende erzieherische Maßnahme gewertet und deswegen die Verfahren eingestellt. Ein Prozess sei in diesen Fällen nicht mehr nötig.
Die restlichen drei Flüchtlinge wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft mittlerweile ohne Strafverfolgung abgeschoben.