Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung wollte eine Freiheitstrafe von maximal eineinhalb Jahre erreichen.
Komplizen bereits verurteilt
Der Angeklagte hat mit drei Komplizen zwischen November 2012 und Februar 2013 mehr als 40 Einbrüche verübt. Die Täter brachen unter anderem in Feldscheunen ein und stahlen daraus Gegenstände wie Kettensägen oder Altmetall. Die drei Komplizen waren zuvor schon zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Nach einem Einbruch in Dürrnhof im Landkreis Rhön-Grabfeld konnte ein Teil der Täter festgenommen werden. Dem Angeklagten gelang es damals zu fliehen. Nun wurde auch ihm der Prozess gemacht.