Die Rentnerin aus dem Landkreis Würzburg hatte im Oktober 2016 bei Randersacker gleich zwei Mal trotz Gegenverkehr überholt und so andere Autofahrer in Bedrängnis gebracht. Einer musste stark abbremsen, um der Frau das Einscheren zu ermöglichen. Wenig später musste der Mann erneut in die Eisen treten. Die rabiate Rentnerin bremste ihn aus, hinderte ihn an der Weiterfahrt und beschimpfte ihn laut Anklageschrift wüst als "Mörder", "Depp" und "Idiot".
Erneut trotz Gegenverkehr überholt
Zehn Tage später wurde die Frau erneut aktenkundig – sie hatte wieder trotz Gegenverkehrs überholt. Wegen Straßenverkehrsgefährdung ließ das Amtsgericht ihr deshalb einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 40 Euro zukommen und ordnete die Einziehung des Führerscheins für 20 Monate an. Dies wollte die Rentnerin nicht akzeptieren und legte Einspruch ein.
Frau nahm Einspruch zurück
Bei der Verhandlung forderte die Verteidigung eine Verkürzung des Führerscheinentzugs. Der Staatsanwalt widersprach jedoch und erinnerte daran, dass die Strafe gegebenenfalls auch höher ausfallen könnte. Der Ratschlag: "Lassen Sie's doch gut sein." Davon ließ sich die Rentnerin schließlich überzeugen. Den Einspruch nahm sie zurück. Es bleibt somit bei der Geldstrafe und den insgesamt 20 Monaten ohne Führerschein.