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Bankenwechsel wird einfacher Kontowechsel leicht gemacht

Wer sich über seine Bank ärgert, kann künftig schneller zu einer anderen wechseln. Am Sonntag nämlich trat das sogenannte "Zahlungskontengesetz" in Kraft, das die Banken zu einer Mithilfe beim Kontowechsel verpflichtet.

Von: Rigobert Kaiser

Stand: 17.09.2016

Lockangebote fürs Girokonto | Bild: picture-alliance/dpa

Sendungstipp

"Das Verbrauchermagazin", Sonntag, 18. September 2016, 16:05 Uhr, B5 aktuell

Viele Kunden ärgern sich über ihre Banken. Nicht nur, weil derzeit immer mehr Geldhäuser sehr deutlich ihre Gebühren erhöhen. An einen Kontowechsel denken deshalb sicher viele, aber vollzogen haben ihn nur die wenigsten.

Das neue "Zahlungskontengesetz" soll Abhilfe schaffen. Dass die Banken zur Mithilfe verpflichtet werden, sei richtig, begrüßt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern das neue Gesetz:.

"Der Wechsel war immer mit Aufwand verbunden gewesen, so dass viele Leute bei ihrer Bank geblieben sind, obwohl sie schon längst wechseln wollten."

Sascha Straub, Verbraucherzentrale Bayern

Kontowechsel so einfach wie nie zuvor

Der Wechselwillige muss künftig nicht mehr viel machen. Fürs erste reicht der Gang in eine Filiale der neuen Wunschbank, erklärt Patrick Stege von der Commerzbank in München: "Wir können dem Kunden ermöglichen, bei uns in einer Filiale einen Auftrag zu erteilen, dass wir seine gesamten Umsätze von der anderen Bank herüberholen oder informieren, dass er eine neue Bankverbindung hat."

Die weiteren Schritte schreibt das neue Zahlungskontengesetz ganz klar vor, erläutert Verbraucherschützer Straub: "Die neue Bank hat zwei Tage Zeit, bei der alten Bank eine entsprechende Anforderung der nötigen Information zu stellen. Die alte Bank muss der neuen dann nach fünf Tagen diese Daten liefern. Die wiederum hat fünf Tage Zeit, um diese Umstellung zu machen. Nach insgesamt 12 Tagen kann man diesen Wechsel realisieren."

Die Haftung für eventuelle Fehler übernehmen die Banken. Damit keine Daueraufträge für Mieten, Stromrechnungen und Versicherungen oder die Gutschrift des Gehaltes übersehen werden, wird alles von der neuen Bank gut überprüft, so Patrick Stege von der Commerzbank:

"Es wird ein Zeitraum betrachtet von 13 Monaten, indem alle Zahlungen des Kunden übermittelt werden. Dann geht man davon aus, dass alle Daueraufträge erfasst sind, die in einem Jahr so abgebucht werden. Und alle Lastschriften enthalten sind, die man so abbuchen lässt."

Patrick Stege, Commerzbank

Dispo-Schulden können nicht mitgenommen werden

Eines erfolgt aber nicht automatisch: Die Einrichtung eines Dispokredits: "Wir können für Kunden ein Konto eröffnen. Das ist unabhängig von der Schufa. Allerdings können wir dann, wenn die Schufa negativ ist, nicht mit Kreditmitteln zur Verfügung stehen, sprich einen Dispokredit einrichten", so Patrick Stege.

Das heißt natürlich auch: Schulden werden nicht von der alten zur neuen Bank mitgenommen. Kunden müssen sich genau überlegen, ob sich der Wechsel für sie lohnt. Die neue Bank verlangt möglicherweise günstigere Gebühren, ist aber dafür beim Dispo restriktiver. Diese Überlegungen und Entscheidungen werden den Kunden nicht abgenommen. Sie erhalten mit der Wechselhilfe nur eine rein technische Unterstützung, um den Aufwand zu erleichtern. Schließlich muss noch das alte Konto gekündigt werden: Das machen die Kunden entweder selbst, oder sie beauftragen damit die neue Bank. Automatisch wird das nicht gemacht.


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Kreiml, Montag, 19.September 2016, 13:02 Uhr

3. kontogebühren frei

Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mir bitte die kontogebühren freien Banken nochmal mitteilen. Vielen Dank

Antwort d. Red.:
Lieber Herr Kreiml,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihnen eine E-mail geschickt.
Mit besten Grüßen
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Peter, Sonntag, 18.September 2016, 21:48 Uhr

2. ... geht aber auf

Die Milchmädchenrechnung geht aber für mein Fairnesempfinden auf.
Wenn die Postbank für die über Tchibo vermittelten Konten versprochen hat, dass "dauerhaft" keine Kontoführungsgebühren anfallen, danach mal schnell die AGB ändert..... Dann freut es mich, wenn diese Lüge für die Bank Kosten verursacht.
SUPER Gesetz

  • Antwort von Franz, Montag, 19.September, 11:36 Uhr

    Achja, super ? Und was glauben Sie, wer das bezahlt ? Doch nicht etwa die Postbank ?

Franz, Samstag, 17.September 2016, 13:31 Uhr

1. Milchmädchenrechnung

Die Hilfe der alten Bank beim Wechsel zur neuen bedeutet natürlich einen finanziellen Aufwand. Was glauben die Verbraucherschützer eigentlich, von wem der bezahlt wird ?

Guten Morgen !