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Wer das Kennzeichen "Z" der russischen Streitkräfte im Ukraine-Krieg in Bayern öffentlich zur Schau stellt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Die bayerischen Staatsanwaltschaften gehen gegen Personen, die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg öffentlich billigen, konsequent vor", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. "Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden."
Der russische Präsident Wladimir Putin habe einen verbrecherischen Angriffskrieg losgetreten, der schreckliches Leid für das ukrainische Volk bedeute, sagte Eisenreich. Die bayerische Justiz schaue daher genau hin.
"Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt", so Eisenreich. Wer in Bayern das Kennzeichen "Z" öffentlich verwende, müsse wissen, dass er sich strafbar machen könne.
Eine entsprechende Regelung findet sich im Strafgesetzbuch in Paragraf 140: Dort geht es um die Billigung bestimmter Straftaten - unter anderem auch um die Billigung des Verbrechens der Aggression. Nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch, droht dafür eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Von offizieller russischer Seite heißt es, der Buchstabe stehe für "Za Pobedu!", auf deutsch: "Auf oder auf den Sieg." Kriegsbeobachter sehen indes in dem "Z" das Symbol für diesen Krieg und die Ideologie, die ihn befeuert.
"Z" stehe auch für Zapad – und das heiße Westen, sagt der Politologe und Anwalt Vladimir Pastukhov, der für die Staatsduma und das russische Verfassungsgericht tätig war. "Wir haben es mit einem ideologischen Krieg zu tun. Ihm liegt diese paranoide Idee vom ewigen Widerstand Russlands gegen den Westen zugrunde", so Pastukhov.
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Sendung
BR24 vom 25.03.2022 - 19:08 Uhr
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