An einem Restaurant stehen zusammengeklappte Stühle.
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Am Münchner Landgericht wurden die Klagen von Wirten auf Schadenersatz wegen Betriebsausfalls durch die Infektionsschutzgesetze zurückgewiesen.

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Wirte scheitern mit Schadensersatzklage gegen Versicherungen

Das Münchner Landgericht hat Klagen von Wirten auf Schadenersatz wegen Betriebsausfalls während des Corona-Lockdowns zurückgewiesen. Begründung: Das Coronavirus ist nicht in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen aufgeführt. 

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Ärger ist groß bei den betroffenen Hoteliers und Gastronomen. Sie sind mit ihrer Klage gegen die Versicherungen vor dem Münchner Landgericht gescheitert. Die Wirte waren zwar gegen Betriebsschließungen versichert - aber nicht wegen eines Coronavirus. Klingt kurios.

Covid-19 war nicht in Versicherungsbedingungen gelistet

Grund für die Abweisung der Klagen ist, dass die drei Unternehmen in ihre jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Liste von Krankheiten und Erregern aufgenommen haben, für die die jeweiligen Policen gelten. Da sich Covid-19 in diesen Auflistungen nicht findet, besteht gemäß den Urteilen auch kein Versicherungsschutz.

Enttäuschte Wirte

In der Sammelklage hat das Gericht Klagen von Gastwirten und Hoteliers aus Dietramszell, Garmisch-Partenkirchen, Murnau und Pöcking abgewiesen. Die beklagte Summe liegt bei 460.000 Euro. Die Wirtin der Klosterschänke Dietramszell Ursula Guggenbichler ist sauer. 15 Prozent der Versicherungssumme hatte die Allianz Versicherung als Vergleich angeboten. Das war ihr und ihrem Mann zu wenig. 10.000 Euro haben Sie bisher an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt, ob sie in die nächsthöhere Instanz gehen, haben sie noch nicht entschieden. In einem weiteren Fall des Bachmaier-Tegernsee-Hotels wurde die Entscheidung für den 9. April festgesetzt.  

Noch keine Rechtsklarheit

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, und Rechtsklarheit bedeuten sie auch nicht. Deutschlandweit sind hunderte ähnlicher Klagen anhängig, und unterschiedliche Kammern sind zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen - zum Teil, wie in München, sogar innerhalb der selben Stadt.

So hatte die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I in vorangegangenen Fällen die Versicherungsbedingungen der Allianz als "intransparent" kritisiert, weil Covid-19 in den strittigen Verträgen zwar nicht genannt, aber auch nicht ausgeschlossen war - anders als bei Prionenkrankheiten wie der Rinderseuche BSE, bei denen der größte europäische Versicherer explizit festgelegt hatte, dass die Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt.

Oft endet Rechtsstreit im Vergleich

Die Allianz hatte allerdings anschließend drohende Niederlagen abgebogen, indem sie vor der Urteilsverkündung mit klagenden Wirten einen Vergleich schloss. Auch das Hotel Garmischer Hof in Garmisch-Partenkirchen etwa hatte sich mit seiner Versicherung auf einen Vergleich geeinigt.

BGH muss letztinstanzlich entscheiden

Soweit bekannt, haben in der Mehrheit der bislang entschiedenen Fälle jedoch die Versicherer gewonnen. Rechtsklarheit wird nach Einschätzung von Anwälten möglicherweise erst in einigen Jahren bestehen, wenn der Bundesgerichtshof sich als höchste Instanz mit dem Thema beschäftigen muss.

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