Leerer Plenarsaal im bayerischen Landtag
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Volksbegehren zugelassen: Querdenker wollen Landtag abberufen

Das bayerische Innenministerium hat ein Volksbegehren zur Abberufung des Landtages zugelassen. 25.000 Unterschriften waren dafür notwendig. Hinter dem Vorhaben stehen Querdenker. Ihr Vorwurf: Der Landtag missachte die Bayerische Verfassung.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Laut der Bayerischen Verfassung ist ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtages durchzuführen, wenn dieser von einer Million Wahlberechtigter in Bayern unterstützt wird. Bei einem normalen Volksbegehren reichen dagegen zehn Prozent der Wahlberechtigten, im Moment wären das ungefähr 940.000. An dieser Hürde sind die meisten Volksbegehren bisher gescheitert.

Das bayerische Innenministerium hat jetzt ein Volksbegehren auf Abberufung des Landtages zugelassen. 25.000 Unterstützungs-Unterschriften sind dafür notwendig gewesen.

Eintragungen für das Volksbegehren im Oktober

Die Eintragungsfrist für das jetzige Volksbegehren zur Abberufung des Landtages beginnt am 14. Oktober und endet zwei Woche später am 27. Oktober. Wer die Abberufung des Landtages unterstützen will, muss sich in diesem Zeitraum in Listen eintragen, die in den Rathäusern ausliegen.

Wenn mehr als eine Million Wahlberechtigte die Abberufung unterstützen, findet nicht automatisch ein Volksentscheid statt. Der Landtag hat dann noch die Möglichkeit sich selbst aufzulösen, bevor es dazu kommt. Tut er das nicht, wird ein Volksentscheid anberaumt. Sollte auch dieser erfolgreich sein - da reicht die einfache Mehrheit - muss spätestens nach sechs Wochen der Landtag neu gewählt werden.

Querdenker stehen hinter dem Volksbegehren zur Abberufung des Landtags

Damit wurde erstmals in der neueren bayerischen Geschichte ein Volksbegehren zur Abberufung des Landtages angestrengt. Hinter der Initiative stehen Querdenker, darunter der ehemalige Polizist und frühere stellvertretende Vorsitzende der Freien Wähler in München, Karl Hilz.

Sie werfen dem Landtag vor, die Bayerische Verfassung zu missachten, in dem er sich angeblich den Verordnungen und Ermächtigungen der Bundesregierung unterwirft.

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