Ein Fischotter
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Fischotter: Teichwirte sehen sich in ihrer Existenz bedroht

Der Fischotter - Plage oder schützenswertes Tier? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof soll nun in einem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit entscheiden. Teichwirten in Tirschenreuth setzt das geschützte Tier zu - immer mehr geben ihre Teiche auf.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Die Waldnaab-Auen im Landkreis Tirschenreuth sind ein klassisches Fischwirtschaftsgebiet. Doch viele Teichwirte dort müssen vom Haupt- in den Nebenerwerb umsiedeln oder geben ihre Teiche sogar ganz auf: Grund ist der Fischotter, dem die Fische in den Teichen ebenfalls als Nahrung dienen.

"Tote Teiche": 40 Hektar mittlerweile stillgelegt

Karl Mehler ist Fischwirtschaftsmeister aus Tirschenreuth. Wenn der Teichwirt in seine Weiher schaut, sieht er glasklares Wasser. Das ist ein Zeichen, dass nur noch wenig Fische darin sind. An seinen Karpfenteichen machen sich neben dem Fischotter auch der Kormoran und der Biber zu schaffen.

Die 60 Hektar, die er noch betreibt - 40 Hektar hat er mittlerweile stillgelegt - bringen einen Ertrag von 400 bis 500 Euro pro Hektar. Um den Unterhalt zu bewerkstelligen und erfolgreich zu wirtschaften, bräuchte es das Drei- bis Fünffache. Jeden Herbst bange man um den Ertrag, er sei mittlerweile unkalkulierbar. Wenn sich der Unterhalt für die Teiche gar nicht mehr lohne, müsse man diese stilllegen, es entstünden "tote Teiche", so Mehler.

Gleichzeitig sei die ganze Kulturlandschaft der Biotope, die sich über tausend Jahre gebildet hat, am Kippen: Wenn es fast keine Fische mehr gebe, fehlten auch Tiere wie Enten oder Haubentaucher. In der Teichlandschaft herrsche eine einzigartige Biodiversität, die durch den Fischotter massiv bedroht sei, heißt es. Hier müsse der Naturschutz erkennen und zugeben, dass Fehler gemacht wurden, fordert der Teichwirt. Der Bund Naturschutz hat auf BR-Anfrage dazu keine Stellung abgegeben. Allerdings kämpft er klar für den europäisch streng geschützten Fischotter.

Konkret hat sich am Montagvormittag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München mit dem so genannten Fischottermanagementplan in der Oberpfalz beschäftigt. Dabei geht es um ein Pilotprojekt, bei dem im Jahr 2020 in den drei Oberpfälzer Landkreisen Tirschenreuth, Schwandorf und Cham jeweils zwei männliche Fischotter entnommen werden sollten. Dagegen hatten der Bund Naturschutz und die Aktion Fischotterschutz e.V. geklagt.

VGH befasst sich mit neuer Regelung

Jetzt verhandelt der Verwaltungsgerichtshof über das Pilotprojekt aus dem Jahr 2020. Dabei wird laut eines Sprechers auch die neue Fischotter-Regelung eine Rolle spielen, die seit 1. Mai gilt. Die Staatsregierung erlaubt darin eine ganzjährige Entnahme des Fischotters unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Entscheidung hat der VGH am Montag noch nicht getroffen, teilte ein Sprecher mit. Die Entscheidung werde innerhalb der kommenden zwei Wochen den Beteiligten zugestellt.

Seit 2013 gibt es einen Fischottermanagementplan in Bayern. Damit sollen Schäden in der Teichwirtschaft abgewendet und gleichzeitig ein günstiger Erhaltungszustand für den Fischotter erreicht werden. Umgesetzt wird der Plan seit 2016. Er besteht aus drei Säulen, nämlich der Beratung durch Fischotter-Experten, der Förderung der Errichtung von Schutzzäunen und aus Entschädigungszahlungen für Ernteausfälle. Die Entnahme der Tiere soll als vierte Säule des Managementplans nun ergänzt werden.

Zäune sieht Karl Mehler aus Tirschenreuth kritisch: Erstens seien diese finanziell nicht zu stemmen, so der Teichwirt, und außerdem würden sie ja nicht nur den Fischotter, sondern alle Tiere aussperren. Die Alternative zur Teichwirtschaft, nämlich dass heimische Fische nur noch auf engem Raum in der Halle gezüchtet werden, fände er keine gute Alternative.

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