Eine Ärztin bekommt in einem Pop-Up-Impf-Ort ihre Corona-Impfung von einem Medizinstudenten verabreicht (Symbolbild).
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Eine Ärztin bekommt in einem Pop-Up-Impf-Ort ihre Corona-Impfung von einem Medizinstudenten verabreicht (Symbolbild).

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Bayern will einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst aussetzen

Eigentlich soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März gelten. Bayern will die Umsetzung aber "de facto" aussetzen, wie Ministerpräsident Söder erklärte. Man befürchte, dass die Pflegesituation durch die Maßnahme schlimmer werde.

Bayern wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitssektor nicht wie eigentlich vorgesehen ab 15. März umsetzen. Man werde den Vollzug de facto aussetzen, kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Sitzung des CSU-Parteivorstands in München an. Für wie viele Monate, das werde man sehen.

Die partielle Impfpflicht könne die Pflegesituation deutlich verschlimmern, sagte Söder zur Begründung. Sie sei "kein wirksames Mittel mehr, um die jetzige Omikron-Welle zu dämpfen oder zu stoppen", erklärte der CSU-Chef. "Sie kann aber leider ein Instrument sein, um die Belastungs- und Pflegesituation deutlich zu verschlechtern. Bayern werde im Vollzug daher "großzügigste Übergangsregelungen" machen. Laut dem Ministerpräsidenten wäre es nicht sinnvoll, "wenn wir wegen einer eigentlich guten Idee Probleme bekommen würden".

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Söder: Bin generell für Impfpflicht

Söder erklärte, er sei für eine allgemeine Impfpflicht und hoffe diesbezüglich auf eine "kluge Entscheidung". Die singuläre und auch partielle Lösung sei aber derzeit in der Omikron-Welle keine Hilfe. "Es führt nur zu Problemen und ist leider keine Lösung."

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die eigentlich ab dem 15. März greifen soll, wurde im Bundesinfektionsschutzgesetz verankert. Konkret ist vorgesehen, dass ab dem 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen. Wird der Nachweis bis dahin nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Dieses kann ein Tätigkeitsverbot aussprechen, vorerst dürfen die Beschäftigten also weiterarbeiten.

Holetschek: Vollzug des Gesetzes bis heute nicht geklärt

Zuvor hatte bereits Sachsen angekündigt, "vertretbare Umsetzungsregelungen" schaffen zu wollen. Andere Bundesländer halten ebenfalls Übergangsfristen für erforderlich, um die Gesundheitsämter in die Lage zu versetzen, eine Impfpflicht vernünftig umsetzen und kontrollieren zu können. Die Gesundheitsminister der Länder hatten am 22. Januar einstimmig beschlossen, dass eine Umsetzungszeit notwendig sei - ohne deren Länge aber zu konkretisieren.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte dem BR: "Wir entscheiden uns dafür, den Begriff der Umsetzungszeiten offensiv auszulegen." Der Vollzug des Gesetzes sei bis heute nicht geklärt. Allerdings verweist Holetschek darauf, dass er weiter mit einer allgemeinen Impfpflicht rechnet: Die Pflegekräfte würden hoffentlich sehen, dass es nichts bringe, in andere Branchen auszuweichen.

Zuletzt warnte bereits der Deutsche Pflegerat vor Personalproblemen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hatten sich allein im Januar ungefähr zwölftausend Pflegekräfte mehr als üblich arbeitssuchend gemeldet. Mitte Januar hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) dagegen mitgeteilt, derzeit gebe es noch keine Anzeichen für steigende Kündigungen von medizinischem Personal wegen der berufsbezogenen Impfpflicht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Verschiebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zuletzt strikt ab.

Söder im November: "Um maximale Sicherheit zu gewährleisten..."

Noch Mitte November hatten Söder und Bayerns Gesundheitsminister Holetschek mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht anders argumentiert. "Um maximale Sicherheit zu gewährleisten, müssen wir das machen, weil das immer die Achillesferse in allen Wellen war", sagte Söder damals dem BR-Politikmagazin Kontrovers. Holetschek erklärte seinerzeit nach einer entsprechenden Empfehlung des Wissenschaftsrats Leopoldina: Er sei dadurch "mehr der Meinung, wir brauchen diese Impfpflicht für diese Berufsgruppen, als vorher."

CSU-Chef Söder kündigte nach der Sitzung des Parteivorstands unterdessen mehrere Corona-Lockerungen für den Freistaat an. Unter anderem soll die 22-Uhr-Sperrstunde in der Gastronomie wegfallen, bei körpernahen Dienstleistungen soll 3G statt 2G gelten.

  • Zum Artikel "Söder: Sperrstunde wird aufgehoben - künftig 3G beim Friseur"
Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern zunächst nicht eingeführt werden soll.
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Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern zunächst nicht eingeführt werden soll.

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