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Ärgernis Inkasso Wie Autofahrer im Ausland abgezockt werden

Es passiert oft nach dem Urlaub: Autofahrern flattern dubiose Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen ins Haus. Für Verkehrsverstöße, die sich gar nicht mehr nachvollziehen lassen. Einfach nicht zu bezahlen, ist nur die zweitbeste Lösung.

Von: Georg Bayerle

Stand: 03.08.2018

Entsetzter Autofahrer | Bild: picture-alliance/dpa

Vier Wochen nach der Englandreise das Nachspiel: Ein Verwarnungsbescheid über 591 Euro liegt im Briefkasten von Christine Malmström. Sie war mit dem Auto in die Londoner Umweltzone eingefahren. Die Günzburgerin hatte nicht gewusst, dass sie dafür eine Registrierung braucht und eine Gebühr zahlen muss.

"Beim Lesen dieses Briefes haben wir festgestellt, dass der nicht aus London kommt, sondern von einer Inkassofirma aus Schweden - Euro Parking Collection plc."

Christine Malmström

Zahlungsfrist vier Tage, verbunden mit der Drohung, dass sich andernfalls die Forderung verdoppelt, Einwände zwecklos.

Inkasso-Firma schüchtert Autofahrer mit Drohungen ein

Stimmt die Summe? Was habe ich falsch gemacht? Und wer ist diese Firma überhaupt? Fragen, die sich unter Zeitdruck nur schwer klären lassen. Mit einer Mischung aus Scheinbestimmungen und Drohungen in dem Schreiben wird der Betroffene eingeschüchtert. "Alles, was wir hätten einwenden können, das stand schon auf der Webseite, dass es keine Gründe sind", berichtet die geschockte Günzburgerin.

Inkasso-Briefe schüchtern ein

So oder so ähnlich erleben es hunderttausende in Deutschland mit Zahlungsforderungen aus der ganzen EU: Allein die Maut- und Bußgeldforderungen aus Italien und Ungarn summiert der Bundesverband Inkasso auf 415.000 Fälle im Jahr 2017. Täglich gehen bei der ADAC-Rechtsberatung mindestens 10 bis 20 derartige Anfragen von Mitgliedern ein. Das Muster ist immer ungefähr das gleiche: Aus lächerlichen Knöllchen werden teilweise satte Strafen.

Kroatische Küstenstadt Pula jagt Parksünder mit Anwälten

Ein für seine gnadenlose Verkehrspolitik berüchtigter Hotspot ist die historische Küstenstadt Pula in Kroatien, ein beliebtes Reise- und Ausflugsziel für Urlauber. Dort wurde die Parkplatzbewirtschaftung in eine eigene Gesellschaft ausgelagert, die gleich das volle Programm fährt: Wer die Parkzeit überzieht oder kein Ticket löst, ist mit 10 bis 20 Euro dabei. An der Windschutzscheibe findet sich aber kein Knöllchen, stattdessen machen einheimische Anwälte die Forderung bei den ausländischen Autofahrern geltend.

"Für ihre Tätigkeit berechnen die Anwälte Gebühren, die zwischen 100 und 400 Euro schwanken. Die Gebühren werden nicht im Einzelnen aufgeschlüsselt."

ADAC

Bis zu welcher Höhe diese Aufschläge verhältnismäßig sind, ist nirgends geregelt. Die Frage müsste im Zweifelsfall vor dem jeweiligen ausländischen Gericht geklärt werden.

Kommunen sparen sich Verwaltungsaufwand für Verkehrssünder

Der CSU-Verkehrsexperte im Europaparlament, Markus Ferber, kennt solche Machenschaften. "Im Prinzip sagen Kommunen oder Regionen: Ich verkaufe meine Forderungen mit einem gewissen Abschlag an ein Inkassobüro und alles, was die dann eintreiben, gehört denen, aber ich hab mein Geld und keinen Verwaltungsaufwand mehr, diese Forderungen grenzüberschreitend einzutreiben."

Unbezahlte Strafzettel können drastische Konsequenzen haben

Was also tun bei Strafzetteln aus dem Ausland? Grundsätzlich haben zwar Drohungen von Inkassobüros keine Rechtsgrundlage - die gibt es nur, wenn die Zahlungsauffoderung von Behörden kommt. Doch wenn die Autofahrer nicht zahlen, bleiben die Forderungen möglicherweise in den Registern des jeweiligen Landes gespeichert. Das kann dazu führen, dass die Betreffenden Schwierigkeiten bekommen, wenn sie erneut in das Land reisen. Es drohen Fahrverbote oder sogar die Beschlagnahmung des Autos.

ADAC: Verkehrsregeln sichtbar und verständlich machen

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag fordert für die derzeit von Inkassofirmen betriebenen Zahlungsforderungen eine zentrale europäische Stelle. Nur dort, so der Vorschlag, sollten dann zivilrechtliche Forderungen aufgrund von Verkehrsverstößen durchgesetzt werden können. Das Bundesjustizministerium, das in der Sache tätig werden müsste, wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. Als einen ersten Schritt zur Verbesserung prüft die EU-Kommission derzeit, ob der grenzüberschreitende Informationsaustausch über straßenverkehrsbezogene Delikte erleichtert werden sollte, um den Inkassoagenturen quasi durch den offiziellen Weg das Wasser abzugraben.

Einen ganz pragmatischen Vorschlag hat der ADAC: Es würde schon viel bringen, lokale Verkehrsregeln verständlich und sichtbar zu machen.


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Lotti, Sonntag, 04.März 2018, 08:59 Uhr

11. Regeln

Einfach mal an die Regeln halten, dann gibt es keine Probleme. Diese dauernden Versuche, die Schuld umzukehren, sind nur noch lächerlich.

  • Antwort von Zecher, Sonntag, 04.März, 16:33 Uhr

    Vom Verhältnismässigkeitsgrundsatz haben sie aber schon mal gehört?
    Oder mit Kanonen auf Spatzen schiessen vielleicht?

    Verwarnungen im Ordnungswidrigkeitenrecht dienen der Ermahnung das Fehlverhalten künftig zu unterlassen. Diese Beträge sind der Inkassounternehmen jedoch dienen einem Geschätftsmodell ähnlich der Abmahnanwälte bei geringfügigen Urheberrechtsverstössen.

  • Antwort von Seppl, Sonntag, 04.März, 17:50 Uhr

    @Lotti:
    Sind Sie schon mal Auto gefahren?

Cosi , Samstag, 03.März 2018, 16:48 Uhr

10. Rechtsschutz für Autofahrer

Die beste Rechtsschutz Versicherung die mir schon mehrfach im Ausland geholfen hat ist die vom Adac zusammen mit der Mitgliedschaft.
Auch in Deutschland hat sie mir schon mehrfach geholfen.Anwaltskosten sind auch gedeckt.

Eu Auslandsfahrer, Samstag, 03.März 2018, 11:51 Uhr

9. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Wer einen Urlaub in einen Land außerhalb Deutschland plant, sollte sich vorher über die Straßenverkehrsordnungen informieren. Z.B in Frankreich oder Italien gibt es Vorschriften für Autofahrer, darüber würden wir in Deutschland nur den Kopf schütteln.
Außerdem, welcher Urlauber hat sich schon mal genau darüber informiert, was eigentlich passiert wenn ein Unfall in einem EU Land passiert. Da hilft Ihnen auch keine Schutzkarte oder Rechtschutzversicherung. Weil jedes EU Land andere Vorschriften hat.. Selbst erlebt beim Unfall in Italien. Nur eine zusätzliche Versicherung für EU Länder kann da weiterhelfen. Leider wird diese nur von wenigen Versicherungen angeboten.

  • Antwort von forist, Samstag, 03.März, 12:47 Uhr

    @Eu Auslandsfahrer
    In Meran gesehen: Deutsche sowie Italiener parkten im absoluten Halteverbot...Abschleppen plus saftige Strafe für ALLE egoistische Falschparker!

GerdaB, Samstag, 03.März 2018, 09:42 Uhr

8. Nicht nur im Ausland, auch hier wird abgezockt!

Einkauf bei Aldi in Landshut, 10 Minuten am Parkplatz gestanden.Bei der Rückkehr zum Auto an der Windschutzscheibe ein Zettel mit der Forderung über 30 Euro von einem privaten Parkplatzüberwacher im Auftrag von Aldi.Bei Beschwerde beim Marktleiter wird ein "Antrag auf Kulanz" ausgehändigt, den man ausfüllen soll.
Auch andere Discounter gehen zu diesem Raubrittertum an ihren Kunden über. Ist vielleicht ohnehin besser, man kauft wieder bei Tante Emma regionale Produkte ein und reduziert Großeinkäufe bei Discountern mit Billigware dubioser Herkunft!

  • Antwort von forist, Samstag, 03.März, 10:26 Uhr

    PRIVATE Supermarktparkflächen sind für die Zeit des Einkaufs gedacht,und nicht als Dauerstellplatz zum Nulltarif für Berufstätige usw.
    Parkscheibe auslegen,Einkaufen .... Null-Problema!

  • Antwort von Zedent, Samstag, 03.März, 10:28 Uhr

    Das läuft privatrechtlich nach der ZPO ab und ist zulässig. Gegenmassnahme: nicht mehr dort einkaufen, offenbar sind Kunden unerwünscht oder Service ist ein Fremdwort.

  • Antwort von Nürnberger, Samstag, 03.März, 11:48 Uhr

    Unsinn, hier wird nicht abgezockt. Die Parkplätze der Discounter und Supermärkte sind für die Kunden während dem Einkauf da und nicht für Leute, die den ganzen Tag ihr Auto dort abstellen, um anderswo die Parkgebühren zu sparen. Bei Einfahrt Parkscheibe an die Windschutzscheibe und schon parkt man gebührenfrei. Es wird auch niemand mit dem Knöllchen plötzlich überrascht, denn überall stehen Hinweisschilder. Wer lesen kann, ist da klar im Vorteil.

  • Antwort von GerdaB, Samstag, 03.März, 19:59 Uhr

    @Nürnberger:
    Wer lesen kann, ist wirklich klar im Vorteil: Es war von EINKAUF die Rede!

Sturgeon, Samstag, 03.März 2018, 09:26 Uhr

7. Unzulässig für die öffentliche Verwaltung

Das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch die Bundesverwaltung. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch die Länder nach den jeweiligen Landesgesetzen und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Wenn es im Ausland auch so wäre, müssten die privatrechtlichen Forderungen zurückgewiesen werden. Pech natürlich bei Privatparkplätzen.

  • Antwort von Ülküm, Samstag, 03.März, 10:33 Uhr

    Es wäre ja interessant, wie sich das europarechtlich verhält. Dürfen Kommunen bzw. die öffentliche Verwaltung Forderungen an private Inkassobüros abtreten?

    BR, wenn möglich, bitte übernehmen sie!